Gutachten bestätigt: Krankenhausplanung ist Gemeinschaftsaufgabe der Länder
Krankenhausgesellschaft Sachsen zum Rechtsgutachten der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Vorschläge der Regierungskommission für eine Reform der Krankenhausvergütung der Bundesregierung Leipzig. Beauftragt von den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein prüfte der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, ob und inwieweit die von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausreform unterbreiteten Vorschläge mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Nach dem nun vorliegenden, rund 130 Seiten umfassenden Gutachten, missachten...