Krankenhausreform am Bedarf der Bevölkerung ausrichten – KGS

Krankenhausreform am Bedarf der Bevölkerung ausrichten

Krankenhausreform am Bedarf der Bevölkerung ausrichten

Krankenhausgesellschaft Sachsen zum Reformkonzept und der ersten Folgenabschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu den Vorschlägen der Regierungskommission

Leipzig. Am 6. Dezember 2022 hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zusammen mit der von ihm berufenen Regierungskommission ein umfassendes Reformkonzept für Krankenhäuser in Deutschland vorgestellt. Eine dazugehörige Auswirkungsanalyse wurde nicht erstellt. Das hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zum Anlass genommen, eine eigene Auswirkungsanalyse beim Forschungsinstitut Institute for Health Care Business (hcb, Leitung Prof. Dr. Boris Augurzky) in Kooperation mit Vebeto zu beauftragen, deren Ergebnisse zusammen mit einem von der DKG entwickelten Alternativkonzept für eine Reform der Krankenhausstrukturen und Krankenhausfinanzierung in einer Pressekonferenz vom 13.02.2023 vorgestellt werden.

Diese Auswirkungsanalyse, die zunächst nur eine erste Folgenabschätzung darstellen kann, soll aufzeigen, wie sich die Krankenhauslandschaft verändern würde, sollten die vorliegenden Reformvorschläge unverändert umgesetzt werden. Da viele Details zur Reform noch nicht konkret vorliegen, können die Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nur fiktiv ermittelt werden. Rückschlüsse zur Zukunftsfähigkeit von einzelnen Krankenhausstandorten sind hieraus noch nicht ableitbar. Aber bereits jetzt kann man sagen, dass die Auswirkungen einer strengen Anwendung der Kriterien der Regierungskommission sich deutlich in der Verschiebung potenzieller Patientenströme bemerkbar machen würden. Je nach Fachbereich müssten werdende Mütter, Patientinnen und Patienten in der interventionellen Kardiologie, Urologie und Neurologie einen neuen Standort bzw. ein neues Krankenhaus aufsuchen. Ähnliche Ergebnisse gäbe es auch in anderen Leistungsgruppen. Weiterhin würde sich zeigen, dass nahezu die Hälfte aller sächsischen Krankenhäuser grundlegenden Veränderungen unterliegen würden, die nicht dem gemeinsamen Zielbild entsprechen.

Das in der Pressekonferenz vom 13.02.2023 vorgestellte Reformkonzept der DKG hingegen bietet Vorschläge, um die Zielstellungen der Reform im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten in den Krankenhäusern mit moderateren Anpassungen zu erreichen.

Seit 1990 fand in der sächsischen Krankenhauslandschaft ein enormer Strukturwandel statt. Von über 120 Krankenhäusern im Jahr 1990 existieren heute noch 78. Im Osten Deutschlands erfolgte eine Strukturbereinigung, wie sie in vielen westlichen Bundesländern noch aussteht. Diese Besonderheit ist bei der Reformdiskussion zwingend zu beachten, um einen „Kahlschlag“ in der Versorgungslandschaft zu vermeiden. Aufgrund der demografischen Entwicklung, dem Fachkräftemangel und Veränderungen des Versorgungsbedarfs ist auch in Sachsen eine Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen erforderlich.

Bereits seit längerer Zeit finden im Freistaat lösungsorientierte Diskussionen zwischen Sozialministerium, Kommunen, Politik und Vertretenden der Ärztinnen und Ärzte, Pflege, Krankenkassen sowie Krankenhäusern statt. Aus einer Zukunftswerkstatt heraus wurde ein gemeinsames Zielbild entwickelt, das u. a. auch im neuen Sächsischen Krankenhausgesetz Berücksichtigung findet. Nun gilt es, im nächsten sächsischen Krankenhausplan auch zukünftig regionale Besonderheiten und Kompetenzen zu beachten. Dabei sollen grundsätzlich die bewährten Strukturen in Sachsen erhalten bleiben. Die bundesrechtlichen Vorgaben der Krankenhausreform müssen dafür einen geeigneten Rahmen setzen und gleichzeitig den erforderlichen Gestaltungsspielraum für regional differenzierte Versorgungsstrukturen ermöglichen.

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) hat folgende Erwartungen an die Bundes- und Landespolitik:

  • Die erforderliche Krankenhausfinanzierungsreform auf Bundesebene muss die Grundlagen für die wirtschaftliche Sicherstellung der Krankenhäuser unter den veränderten Rahmenbedingungen gewährleisten.
  • Eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung, verstärkt durch die gegenwärtige Inflation
    i. V. m. den gesetzlich regulierten Entgelten, belastet die Krankenhäuser. Diese benötigen finanzielle Überbrückungshilfen bis zu einem Inkrafttreten der Krankenhausreform.
  • Es besteht großer Investitionsbedarf in den Kliniken. Hier muss der Freistaat Sachsen seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen. Zudem muss auch der Bund prüfen, wie er einen notwendigen strukturellen Umbau finanziell unterstützen kann.
  • Die Krankenhausreform soll darüber hinaus die bewährten Strukturen erhalten und Grundlagen für die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen einschließlich der sektorenübergreifenden Versorgung schaffen und dadurch die Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten ermöglichen.
  • Die zu schaffenden rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen müssen die Länder bzw. die Beteiligten in den Ländern in die Lage versetzen, die Krankenhausstrukturen kontinuierlich den konkreten, regional unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen. Es bedarf keiner „Krankenhaus-Revolution“ oder „Jahrhundertreform“, sondern einer „Krankenhausreform mit Augenmaß“, die ausreichend Gestaltungsspielraum für die Länder und Beteiligten ermöglicht.
  • Bereits heute ist eine Überforderung des Krankenhauspersonals durch die Summe der laufenden gesetzlichen Regulierungen zu beobachten. Dringend erforderlich ist eine Deregulierung im Gesundheitswesen. Dokumentations- und Nachweispflichten müssen drastisch reduziert werden. Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben. Versorgungsentscheidungen müssen auch weiterhin vor dem Hintergrund regionaler Gegebenheiten getroffen werden.

KGS-Geschäftsführer Friedrich R. München zum Reformprozess: „Die Politik und die Akteure im sächsischen Gesundheitswesen müssen eine realistische Perspektive für eine gute Gesundheitsversorgung in den ländlichen Regionen und in den Städten aufzeigen. Dabei sollten die Krankenhäuser beim Reformprozess aktiv beteiligt werden.“

Weitere Informationen zur DKG-Pressekonferenz können der DKG-Homepage entnommen werden: https://www.dkgev.de/

Share this post