Aufgaben der KGS – KGS

Aufgaben der KGS

Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. in der Humboldtstraße 2a

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen engagiert sich satzungsgemäß für die Förderung einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.

Dabei wirkt sie auf „eine der Würde des Menschen verpflichtete, humane, bedarfsgerechte, leistungsfähige, wirtschaftliche und finanziell abgesicherte Versorgung durch eigenverantwortlich tätige Krankenhäuser mit pluraler Trägerstruktur hin“.

Im Mittelpunkt der Aufgaben steht die Mitwirkung bei der Vertretung der Krankenhäuser und damit der stationär behandelten Patienten gegenüber den staatlichen und anderen Institutionen im Gesundheitswesen: durch Mitarbeit in entsprechenden Gremien und Arbeitsgruppen, die Abgabe von Stellungnahmen und Anregungen zu krankenhausrelevanten Fragen, die Beratung und Unterstützung der Mitgliedskrankenhäuser, die Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches im Bereich des Krankenhauswesens.

Interessen- und Kontaktpflege

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen vertritt die Interessen der ihr angeschlossenen sächsischen Krankenhäuser gegenüber staatlichen und anderen Institutionen:

  • Stellungnahmen bei Anhörungen und beabsichtigten Gesetzänderungen auf Landes- und Bundesebene
  • Abschluß von Empfehlungen und Mustervereinbarungen
  • Gedankenaustausch mit den Beteiligten im Gesundheitswesen zu allen krankenhausrelevanten gesundheits- und sozialpolitischen, sowie betriebswirtschaftlichen Problemstellungen.