Neu ab 28. Januar 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Verpflichtung zum Homeoffice und zum Tragen medizinischer Mund-Nasenbedeckungen im ÖPNV und beim Einkaufen Der Freistaat Sachsen hat nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 seine Corona-Schutz-Verordnung angepasst und damit die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis einschließlich 14. Februar 2021. Die Grundsätze der Verordnung wie die Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich...