Ab 23. Januar 2021: Allgemeinverfügung – Ausnahmeregelung Testpflicht für Grenzgänger bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten
Der Freistaat Sachsen ändert die Regelungen für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, um einer beruflichen Tätigkeit in Sachsen nachzugehen. Anlass ist der Erlass einer Bundesverordnung, nach der bei der Einreise aus einem Hochinzidenzland ein negativer Test mitgeführt werden muss. Ab dem 24. Januar 2021 wird die gesamte Tschechische...