SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – KGS

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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 27.01.2021

Bereits vor der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom 19.1.2021 wurde intensiv über eine Verpflichtung der Arbeitgeber diskutiert, mehr Homeoffice zu ermöglichen. Trotz vieler Gegenstimmen wurde diese Verpflichtung nun in der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) umgesetzt. FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung Quelle: Bundesanzeiger, Haufe, Bundesministerium für Arbeit und Soziales