Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – KGS

Tag - Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Ab 23. September 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Das sächsische Kabinett hat am 21. September die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 23. September 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 20. Oktober 2021.  Einführung des 2G-Optionsmodells für Sachsen  Die Staatsregierung führt mit der neuen Verordnung das optionale 2G-Modell ein: Unter anderem folgende Einrichtungen, Veranstaltungen und sonstige Angebote können somit sämtliche Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen und die Maskenpflicht nur dann aufheben, wenn ausschließlich geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher anwesend sind: Innengastronomie Veranstaltungen...

Kein 2G-Optionsmodell für Einzelhandel geplant

Die Staatsregierung plant im Rahmen der Corona-Schutz-Verordnung, die am kommenden Dienstag beschlossen werden soll, keine Einführung eines generellen 2G-Optionsmodells, wonach nur Genesene und Geimpfte Zugang zu bestimmten Einrichtungen und Angeboten haben können. Das Sozialministerium stellt wegen anderslautender Medienberichte klar, dass für den Zugang zu Geschäften des Einzelhandels, Supermärkten und Einkaufszentren weiterhin die jeweiligen Hygienekonzepte mit der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung gelten. Die Möglichkeit einer optionalen Zugangsbeschränkung allein für Genesene...

Paradigmenwechsel in sächsischer Corona-Politik

Staatsregierung beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, die am 26. August 2021 in Kraft tritt. Sie ist bis zum 22. September 2021 befristet. Die Verordnung stellt einen Paradigmenwechsel im Vergleich zu den bisherigen Corona-Schutz-Verordnungen der Staatsregierung dar: Die Öffnung sowie Inanspruchnahme von Geschäften, Einrichtungen, Veranstaltungen u. a. ist unter Einhaltung eines schriftlichen Hygienekonzeptes fortan inzidenzunabhängig möglich. Es wird auch weiterhin dringend empfohlen den Mindestabstand...

Sächsische Staatsregierung verabschiedet neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen

Das Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Fortschreibung der Corona-Regeln für die Zeit ab Juli befasst und einer neuen Corona-Schutz-Verordnung zugestimmt. Die neue Verordnung tritt mit dem 01. Juli in Kraft und gilt bis zum 28. Juli 2021. Neben einigen Klarstellungen werden zwei neue Schwellenwerte, die 7-Tage-Inzidenz unter 10 und die 7-Tage-Inzidenz über 100 eingeführt. Die letzteren Regelungen entsprechen dabei weitgehend der bisherigen »Bundesnotbremse« nach Infektionsschutzgesetz. Liegt die 7-Tage-Inzidenz...

Weitere Lockerungen ab 14. Juni in Sachsen

Staatsregierung beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen Die sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 14. Juni 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. Juni 2021. Vorgaben für Kitas und Schulen werden ab sofort durch eine eigene Verordnung des Kultusministeriums geregelt. Aufgrund der niedrigeren Inzidenzen werden weitere Lockerungen und Erleichterungen möglich. Geänderte Grundsätze Mit der Verordnung werden im Bereich der Grundsätze verschiedene Anpassungen vorgenommen. Fortan...

Weitere Öffnungen zum 31. Mai 2021 möglich

Staatsregierung beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung Die Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021. Die bisherigen Grundsätze für die Unterschreitung bzw. Überschreitung von Schwellwerten bzw. der maximalen Bettenkapazität werden ebenso beibehalten wie die Testauflagen. Bei einer Inzidenz unter 100 gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen von maximal zwei...

Qualifizierte Selbstauskunft bei Selbsttests nicht mehr möglich

Anpassung der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung an die Vorgaben des Bundes Die neue COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung lässt zur Erfüllung von Testpflichten keine Selbsttests mit Selbstauskunft als Nachweis mehr zu. Das Kabinett hat daher eine Klarstellung in der noch bis 30. Mai 2021 geltenden sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Änderungen gelten ab Samstag, den 22. Mai 2021. Um die Testpflicht bei Angeboten zu erfüllen, sind zulässig:• Testnachweise von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der...

Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

Die Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im April 2021 werden mit ihr zukünftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen. Zudem wurde die Struktur im Sinne einer besseren Lesbarkeit angepasst. Die neue Verordnung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und läuft mit...

Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8. März

Freistaat ermöglicht vorsichtige Lockerungen Das Kabinett hat nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März bis Ablauf des 31. März 2021. Damit werden die geltenden Corona-Maßnahmen im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo...

Neu ab 28. Januar 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Verpflichtung zum Homeoffice und zum Tragen medizinischer Mund-Nasenbedeckungen im ÖPNV und beim Einkaufen  Der Freistaat Sachsen hat nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 seine Corona-Schutz-Verordnung angepasst und damit die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis einschließlich 14. Februar 2021. Die Grundsätze der Verordnung wie die Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich...