Krankenhaus § Rechtstag 2019 – KGS

Krankenhaus § Rechtstag 2019

Krankenhaus § Rechtstag 2019

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts benachteiligt Krankenhäuser

Der Krankenhaus-Rechtstag 2019 findet am 07. März 2019 bereits zum vierten Mal in Leipzig statt. Ca. 200 Teilnehmer aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Thüringen folgen der Einladung der Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. nach Leipzig, darunter Vertreter der Krankenhäuser, der Sozialgerichte, der Fachministerien, der Landtage und der Krankenkassen.

Hauptthema ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG). Die dort ausgeurteilten Entscheidungen werden von den Krankenhäusern zunehmend kritisch bewertet:

„Die Rechtsprechung des BSG macht auf die betroffenen Krankenhäuser einen unausgewogenen Eindruck.“ Der 1. Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V., Rechtanwalt Ingo Dörr, wünscht sich mehr Neutralität vom BSG und mehr Dialog unter den Beteiligten. Am Beispiel der Rechtsprechung zu dem überbordenden Prüfregime der Krankenkassen führt Dörr aus, dass aus Sicht der Krankenhäuser der Wille des Gesetzgebers besser umgesetzt werden könnte, die Prüfungen auf ein sinnvolles Maß zu beschränken. „Die Veranstaltung am 07. März 2019 ist ein weiterer Schritt in Richtung Dialog“.

„Unseres Erachtens folgt das BSG zu sehr dem Wirtschaftlichkeitsgebot zugunsten der Krankenkassen. Für die Behandlung der Patienten werden damit oft notwendige und medizinisch mögliche Behandlungsoptionen eingeschränkt“ so Dörr. „Wir teilen diese Rechtsauffassung des BSG nicht. Wir plädieren im Interesse der Patienten für eine stärkere Berücksichtigung des in der Verfassung festgeschriebenen Sozialstaatgebots. Hier fehlt die Balance.“, so Dörr weiter.

Im Plenum des Krankenhaus-Rechtstags 2019 werden zwei hervorragende Experten sprechen: Professor Dr. Ernst Hauck (Vorsitzender Richter am 1. Senat des Bundessozialgerichts) für die Judikative und RA Dr. Thomas Bohle (D+B Rechtsanwälte, Berlin) für die Krankenhausseite. Im Anschluss an die mit Spannung verfolgten Vorträge, wird Gelegenheit zur Diskussion gegeben.

Die am Nachmittag stattfindenden Workshops befassen sich mit arbeitsrechtlichen Einzelthemen sowie mit dem aktuellen System der Leistungserbringung und deren Abrechnung. „Schon heute benötigen Krankenhausärzte ca. ein Drittel der Arbeitszeit nur für Dokumentation und Nachweispflichten – Tendenz steigend. Diese Zeit fehlt am Patienten.“ mahnt Dörr. „Nicht zu unterschätzen ist die Unüberschaubarkeit der Regelungen für den einzelnen Arzt und das Krankenhaus. Dieser Bürokratieaufwuchs geht mit einer allgemeinen Rechtsunsicherheit einher – das muss sich dringend ändern.“

Zusammenfassend führt Dörr aus, dass „die wachsende Zahl an Teilnehmern – auch aus den Nachbarbundesländern – verdeutliche, dass der vierte Krankenhaus-Rechtstag ein wichtiges Diskussionsforum für den gesundheitspolitischen Dialog darstellt.“

Leipzig, 06. März 2019

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