Ansprache des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer
Die Sächsische Staatsregierung hat ihre neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Vom 2. bis zum 30. November gelten in Sachsen neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. +++ Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen in der eigenen Wohnung sind nur noch mit maximal zehn Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstandes oder mit insgesamt fünf Personen erlaubt. +++ Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, maximal...