KGS-Forderungspapier für die stationäre Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Sachsen – KGS

KGS-Forderungspapier für die stationäre Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Sachsen

KGS-Forderungspapier für die stationäre Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Sachsen

Anfang 2020 trat die „Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL)“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft. Gemäß der PPP-RL-Grundsätze sollen mit ihr geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung festgelegt werden. Diese umfassen insbesondere die Ermittlung verbindlicher Mindestvorgaben für die Personalausstattung in den stationären Einrichtungen.

Bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der PPP-RL wurden Inhalt und Methodik von Krankenhäusern und Fachverbänden scharf kritisiert: zu bürokratisch und nicht an einer modernen Patientenversorgung orientiert.

Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Landeskrankenhausgesellschaften hatten sich seit Inkrafttreten der PPP-RL nachdrücklich für eine deutliche Nachbesserung durch den G-BA eingesetzt. Die KGS hat hierzu das Forderungspapier „5 FATALE FOLGEN für die stationäre Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Sachsen“ herausgegeben und sich damit an die sächsischen gesundheitspolitischen Mandats- und Entscheidungsträger gewandt.

Die 94. GMK (Gesundheitsministerkonferenz) hatte die Kritik mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen und im Juni 2021 in diesem Sinne einen Beschluss gefasst, der den G-BA zu entsprechenden Nachbesserungen an der PPP-RL auffordert.
Nunmehr konnte auf Initiative der DKG erreicht werden, dass der G-BA den benannten GMK-Beschluss voraussichtlich in seiner Plenumssitzung am 16.09.2021 beraten wird.

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