Spahns Kniefall vor der GKV – wie versprochen, so gebrochen!
KGS zum Gesetzentwurf zur Finanzierung der Krankenhäuser in der Corona-Krise
Der uns vorliegende Referentenentwurf des BMG zu dem sogenannten finanziellen Schutzschirm für Krankenhäuser in der Corona-Krise sorgt bei den sächsischen Krankenhäusern für Wut und Empörung.
„Noch vor kurzem wurde den Krankenhäusern von Herrn Spahn unbürokratische und schnelle Hilfe sowie eine umfassende Absicherung wirtschaftlicher Folgen und Risiken in Aussicht gestellt mit den Worten „What ever it takes“. Dieses Versprechen ist heute gebrochen worden“ erklärt Dr. Stephan Helm, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen.
Am heutigen Mittag legt der Bundesminister den entsprechenden Referentenentwurf für das in der nächsten Woche anstehende Gesetzgebungsverfahren im deutschen Bundestag vor. „Unseres Erachtens wird damit das Schutzbedürfnis der GKV über das der momentan erforderlichen Patientenversorgung gestellt, und damit über die Absicherung der Leistungsfähigkeit und Funktionssicherheit der Krankenhäuser und deren Personal.“ so Helm empört.
AOK und DKG hatten bereits in der letzten Woche einen Vorschlag für das Gesetzgebungsverfahren konsentiert, der die Regelungsnotwendigkeit zur unverzüglichen und unbürokratischen Liquiditätssicherung der Krankenhäuser und beiderseitige Budgetsicherheit aktueller Leistungsaufwendungen sowie das Herunterfahren jeglicher bürokratischer Belastungen berücksichtigt.
„Statt diesem Vorschlag zu folgen, ignoriert das BMG die gegenwärtige und für 2020 absehbare Realität der Krankenhäuser in unerträglichem Maße“ so Helm. „So sollen die Krankenhäuser Budgets verhandeln, Leistung abrechnen und Nachweis- und Dokumentationspflichten fortführen – von schneller und praktikabler Liquiditätsabsicherung kein Wort!“
Abgesehen davon, dass sich zwischenzeitlich große Teile der Kassen-Mitarbeiterschaft im Homeoffice- bzw. Kurzarbeitermodus befinden, besteht auch für die nichtärztlichen und nichtpflegerischen Krankenhausmitarbeiter ein hohes Sicherheitsbedürfnis. Diese stehen in der Corona-Krise der bisher praktizierten Verwaltungsbürokratie mit der GKV nicht zur Verfügung.
„Gegenwärtig wird wiederholt gefragt, ob der Bevölkerung der Ernst der Lage bewusst und klar ist. Für den Bundesminister zweifeln wir ernsthaft daran“ resümiert Helm.
Die Regierungsvertreter bittet er dringlich um massive Intervention zu diesem Referentenentwurf und um zügige Schaffung geeigneter wirtschaftlicher Grundlagen für die Krankenhäuser zur Bewältigung der Anforderungen aus der aktuellen Lage auf Grundlage des AOK-DKG-Konzeptes.