Länder lehnen Strafzahlungen für Kliniken ab
DKG zu den Bundesratsbeschlüssen zum MDK-Reformgesetz
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass die Bundesländer über die Parteigrenzen hinweg die im MDK-Reformgesetz vorgesehenen Strafzahlungen von 300 Euro im Falle von Rechnungsanpassungen für Krankenhäuser schon im Jahr 2020 dezidiert zurückweisen. „Mit der Ablehnung der pauschalierten Strafzahlung verdeutlichen die Länder, dass eine solche Strafmaßnahme gegen die Krankenhäuser unangemessen ist und wie der Bundesrat formuliert ‚weit über das Ziel hinausgeht‘“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.
Der Bundesrat hat die Gefahren derartiger Strafzahlungen für die Krankenhäuser verdeutlicht: „Die nunmehr vorgesehenen verschärften Regelungen führen zur wirtschaftlichen Schwächung der Krankenhäuser. Ein solches Vorgehen gefährdet die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten“, so die Begründung der Länderkammer für ihre Entscheidung. Damit tragen die Bundesländer die Kritik der Krankenhäuser gegen die Kürzung von 380 Millionen Euro vollumfänglich mit. Die DKG appelliert deshalb an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen, die Strafzahlung wieder abzuschaffen.
Zusätzlich hält die DKG eine Klarstellung für notwendig. Endgültige Rechtssicherheit sollte durch einen Änderungsantrag im Faire-Kassen-Wettbewerbsgesetz mit der Feststellung, dass die Änderungen des MDK-Reformgesetzes nur Patienten betreffen, die ab dem 1. Januar 2020 stationär behandelt werden, geschaffen werden. Damit würden die Beteiligten sofort und unmittelbar ein höheres Maß an Rechtssicherheit erhalten.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass die Bundesländer über die Parteigrenzen hinweg die im MDK-Reformgesetz vorgesehenen Strafzahlungen von 300 Euro im Falle von Rechnungsanpassungen für Krankenhäuser schon im Jahr 2020 dezidiert zurückweisen. „Mit der Ablehnung der pauschalierten Strafzahlung verdeutlichen die Länder, dass eine solche Strafmaßnahme gegen die Krankenhäuser unangemessen ist und wie der Bundesrat formuliert ‚weit über das Ziel hinausgeht‘“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.
Der Bundesrat hat die Gefahren derartiger Strafzahlungen für die Krankenhäuser verdeutlicht: „Die nunmehr vorgesehenen verschärften Regelungen führen zur wirtschaftlichen Schwächung der Krankenhäuser. Ein solches Vorgehen gefährdet die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten“, so die Begründung der Länderkammer für ihre Entscheidung. Damit tragen die Bundesländer die Kritik der Krankenhäuser gegen die Kürzung von 380 Millionen Euro vollumfänglich mit. Die DKG appelliert deshalb an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen, die Strafzahlung wieder abzuschaffen.
Zusätzlich hält die DKG eine Klarstellung für notwendig. Endgültige Rechtssicherheit sollte durch einen Änderungsantrag im Faire-Kassen-Wettbewerbsgesetz mit der Feststellung, dass die Änderungen des MDK-Reformgesetzes nur Patienten betreffen, die ab dem 1. Januar 2020 stationär behandelt werden, geschaffen werden. Damit würden die Beteiligten sofort und unmittelbar ein höheres Maß an Rechtssicherheit erhalten.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. vom 05.12.2019