Spahns neues Reformvorhaben – mehr Fairness für Krankenhäuser?
Krankenhausgesellschaft Sachsen zum Referentenentwurf des MDK-Reformgesetzes
Leipzig. Minister Spahn will mit dem Entwurf zu einem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) den Medizinischen Dienst einerseits stärker von den Krankenkassen trennen – dies ist eine jahrelange Forderung der Krankenhäuser – und gleichzeitig neue Weichen für die Abrechnungsprüfung stellen.
Damit reagiert das BMG auf den seit Langem anhaltenden Streit zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern um korrekte Krankenhausabrechnungen. Zuständig für die Begutachtung der Behandlungen in den Krankenhäusern und damit die Rechnungsprüfung ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) des jeweiligen Bundeslandes, der im Auftrag der Krankenkassen ein sehr umstrittenes Prüfregime etabliert hat. Mittlerweile ist auf dem Rücken der Krankenhäuser ein Wettbewerb der Kassen um die höchstmöglichen Rechnungskürzungen entfacht.
„Aus Sicht der Krankenhäuser ist die Unabhängigkeit des MDK von den Kassen längst überfällig. Mit der vorgesehenen Umstrukturierung zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts verbinden wir die Hoffnung auf mehr Transparenz, Fairness und Stringenz in der Begutachtungspraxis.“, so Dr. Stephan Helm, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen. „Krankenhäuser sind keinesfalls gegen Prüfungen, aber die derzeitige Prüfpraxis ist eine Zumutung für alle, die sich zum Wohle ihrer Patienten einsetzen“, so Helm weiter.
Helm spielt damit auf die stattgefundene Aufrüstung des Prüfregimes an, welches hochbürokratisch auf allen Seiten wichtige Ressourcen für die Patientenversorgung bindet. Bisher beauftragen die Kassen hauptsächlich Prüfungen von Behandlungen, die entweder von vornherein Interpretationsspielräume bieten oder deren stationäre Durchführung angezweifelt werden könnte. Damit werden viele der im Krankenhaus getroffenen ärztlichen und pflegerischen Entscheidungen durch den MDK im Nachhinein aufgrund einer Aktenlage angezweifelt und führen zu sofortigen Rechnungskürzungen. Für die Krankenhäuser und das behandelnde Personal ein unhaltbarer Zustand, sind die Behandlungsleistungen doch korrekt erbracht und die Kosten real angefallen.
Mit Spahns Referentenentwurf gibt es Anlass zur Hoffnung für die Krankenhäuser. Angedacht sind ein Aufrechnungsverbot, so dass Rechnungskürzungen nicht mehr mit der laufenden Vergütung des Krankenhauses verrechnet werden sollen sowie eine gedeckelte Prüfquote. Zusätzlich sollen ausgewählte strittige Abrechnungsmerkmale bundeseinheitlich klargestellt werden. Damit wäre die bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Prüfpraxis endlich harmonisiert.
Helm schätzt ein: „Mit dem Gesetz werden einige notwendige Änderungen endlich angegangen. Trotzdem bleibt die Ursache vieler Abrechnungsstreitigkeiten ungelöst. Medizinische Behandlungen richten sich nun mal naturgemäß nach den individuellen Erfordernissen des einzelnen Patienten. Das System der Abrechnung jedoch fußt auf Pauschalierungen und einer Vielzahl komplexer juristischer Sachverhalte. Eine Auflösung dieser Diskrepanz ist in Spahns Referentenentwurf nicht vorgesehen. Das Konfliktpotential bleibt somit systemimmanent. Spahns Vorstoß, künftig Strafzahlungen für beanstandete Rechnungen zu etablieren, entspricht angesichts der genannten Komplexität des Abrechnungssystems unseres Erachtens keineswegs dem Gebot der Fairness.“
Leipzig, den 23.05.2019