Kabinettsentscheidung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Sachsens Krankenhäuser üben Kritik
Mit dem heute verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sollen künftig die Kosten für das Pflegepersonal inklusive von Tarifsteigerungen zu 100% vergütet werden.
Dazu der Geschäftsführer der KGS, Dr. Stephan Helm: „Seit langem hatten auch die sächsischen Krankenhäuser eine auskömmliche Refinanzierung der Pflegepersonalkosten angemahnt. Diese Botschaft hat der Gesetzgeber nunmehr aufgenommen. Damit ist eine notwendige Voraussetzung geschaffen worden, um endlich mehr Pflegekräfte einstellen zu können – angesichts von einem leergefegten Fachkräftemarkt allerdings keine leichte Aufgabe.“
Mit großer Sorge sehen die sächsischen Krankenhäuser hingegen, dass künftig die Pflegepersonalkosten aus dem derzeit etablierten pauschalierenden Vergütungssystem herausgelöst werden. „Das bedeutet in der Praxis die Schaffung eines zusätzlichen Parallelverfahrens für die Abrechnung und damit weiteren Aufwuchs von Bürokratie und Dokumentation anstelle von mehr Zeit für und am Patienten.“ so Helm weiter. „Das steht im deutlichen Widerspruch zu dem im Regierungsprogramm versprochenen Bürokratieabbau. Aus Sicht der Krankenhäuser kann dies allenfalls ein Übergangsszenario sein.“
Gleiches gilt für die Regelung zu Personaluntergrenzen in ausgewählten Fachabteilungen des Krankenhauses. Helm dazu: „Klar ist, dass Pflegepersonalvorgaben für das Gesamt-Krankenhaus gelten sollten. Nur so können ein hohes Maß an Patientensicherheit und ein einheitliches Qualitätsniveau im Krankenhaus sichergestellt werden. Es kann nicht – je nach Fachabteilung – Pflegestandards erster und zweiter Klasse in einem Haus geben.“
Angesichts der Vielzahl gesetzlicher Regelungen rund um das Thema Pflege haben sich Pflegekräfte der sächsischen Krankenhäuser unter Moderation der KGS mit einem Thesenpapier zu Wort gemeldet (Anlage).
Unter dem Titel „Mehr Pflegezeit für Patienten“ sind darin zentrale Forderungen aus Sicht der Praxis formuliert, u. a.:
- stärkere Förderung der Pflegausbildung,
- Personalvorgaben bezogen auf das Gesamt-Krankenhaus,
- Finanzierung der Mehrkosten für Neueinstellungen und Aufstockungen von Pflegepersonalstellen,
- vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen und insbesondere
- Vermeidung und Reduzierung von Bürokratie, insbesondere von Nachweis- und Dokumentationspflichten.