KGS-Frühjahrsempfang: Gesundheitsstandort Krankenhaus – eine Gemeinschaftsaufgabe
Wie in jedem Frühjahr fand der traditionelle KGS-Frühjahrsempfang am Abend des 18.04.2023 statt. Das Publikum setzte sich aus Vertretenden der sächsischen Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzten, Repräsentanten der Krankenkassen, der Politik sowie des sächsischen Sozialministeriums zusammen.
Die von der Bundesregierung geplante Krankenhausreform für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ist gegenwärtig in allen Bereichen des Gesundheitswesens präsent. Die ersten Vorschläge der Regierungskommission liegen vor und werden bereits jetzt stark diskutiert – auch beim KGS-Frühjahrsempfang 2023.
Hierfür gestaltete Staatsministerin Petra Köpping den Auftakt und appellierte an die Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser und Repräsentanten des Gesundheitswesens zusammen an einer Reform der Krankenhausstrukturen mitzuwirken. Gemeinsames Ziel müsse es sein, die Patientenversorgung in den ländlichen Regionen und in den Städten in Zeiten des Fachkräftemangels und der demografischen Veränderungen sicherzustellen. Eine gute Grundlage für die Reformüberlegungen in Sachsen sei das Zielbild für eine Gesundheitsversorgung in Sachsen, das zwischen den Repräsentanten des sächsischen Gesundheitswesens vereinbart wurde. Fortgeführt wurde der Frühjahrsempfang durch das Impulsreferat „Krankenhausreform im Brennpunkt“ von Prof. Dr. med. Jochen Schmitt (Direktor des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung und Mitglied der Regierungskommission, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der TU Dresden). Er gab einen Einblick in die Arbeit der Regierungskommission und brachte einzelne Überlegungen den Teilnehmenden der Praxis näher. Durch die daraus entstandenen Diskussionen moderierten Dr. oec. Iris Minde (Geschäftsführerin der Klinikum St. Georg gGmbH und 2. Stellv. des Vorsitzenden des Vorstandes der KGS) sowie Friedrich R. München (Geschäftsführer der KGS).
Die Teilnehmenden äußerten sich kritisch hinsichtlich einzelner Komponenten der Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform. Die konkreten Folgen für die Versorgung in den Regionen müsse bei den Reformdiskussionen mitbedacht werden. Voraussetzung für eine Krankenhausreform müssen weiterentwickelte Strukturen und die dafür benötigte Übergangsfinanzierung sein.
München sagte abschließend: „Die Partner im Gesundheitswesen benötigen Gestaltungsfreiheit, um die Gesundheitsversorgung in Sachsen, orientiert am Bedarf der Patienten, weiterzuentwickeln. Die Reform kann einen Rahmen für die Krankenhausversorgung bilden. Die konkrete Umsetzung muss den Expertinnen und Experten im Land überlassen werden.“