Spahns Pflegepersonaluntergrenzen unrealistisch
Zunehmender Fachkräftemangel stellt Krankenhäuser vor Herausforderungen
Leipzig. Im Oktober 2018 erließ Spahn die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV). Damit wurden für sogenannte pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus die Anzahl der qualifizierten Pflegekräfte pro Patient starr festgelegt. Unterschreitet das Krankenhaus diese Quote, beispielsweise, weil Pflegekräfte erkranken, wird das Krankenhaus sanktioniert. Mit dieser rigiden Ausgestaltung einer hochbürokratischen und die Realität der Fachkräftesituation verkennenden Verordnung wird die ursprünglich positive Intension des Gesetzgebers – für ausreichend Pflegepersonal zu sorgen – ad absurdum geführt. Im Ergebnis wird die Versorgungsqualität für die Patienten effektiv verschlechtert.
Auf die Frage nach seiner Sicht auf die ersten Erfahrungen mit der PpUGV zieht Dr. Stephan Helm, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, folgendes Fazit: „Wir haben diese Verordnung von Minister Spahn zu Pflegepersonaluntergrenzen von Anfang an kritisch gesehen. Zum einen, weil die Personalvorgaben nur für 4 ausgewählte medizinische Fachbereiche gelten und damit Pflegestandards erster und zweiter Klasse in einem Krankenhaus etabliert werden. Das kann man niemanden erklären. Zum anderen sind keinerlei Spielräume beim Personaleinsatz für das Krankenhaus mehr möglich. Im schlimmsten Fall, angenommen die Grippewelle führt zum Ausfall von
2 Pflegekräften, muss das Krankenhaus Betten oder gar die Abteilung schließen. Hier stellt sich die Frage, ob eine gesetzlich gewollte Nichtversorgung von Patienten besser ist, als eine Versorgung mit suboptimaler Personalquote. Soll ein Notfallpatient abgewiesen werden?“
Es besteht Konsens in den Krankenhäusern Sachsens in dem Bemühen, mehr Pflegekräfte einzustellen – angesichts eines leergefegten Arbeitsmarktes, insbesondere im ländlichen Raum – eine große Herausforderung.
Mit Blick auf die immer noch unvollständige Digitalisierung in den Krankenhäusern – auch hier fehlen nach wie vor erhebliche investive Mittel – stellt die mit der PpUGV verbundene permanente Dokumentation und Überwachung der Personalquoten einen nicht zumutbaren zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten dar – der im Übrigen wiederum zulasten der Patientenversorgung geht.
Helm dazu: „Eine absurde Situation. Für eine gute Patientenversorgung brauchen die Krankenhäuser Handlungsspielräume und weniger bürokratische, starre Reglementierungen. Wir haben von Anfang an stattdessen für eine Personal-Ganzhausquote plädiert mit der Möglichkeit, Pflegepersonal flexibel und je nach aktuellem Bedarf einsetzen zu können.“
Die Krankenhäuser haben dazu bereits ihre Forderungen an die Politik gerichtet und für Nachbesserungen plädiert, da die Mängel des bestehenden Systems nur durch eine erweitertes, realitätsnäheres Konzept beseitigt werden können. Eine Betrachtung der Personalsituation im gesamten Krankenhaus muss dabei im Mittelpunkt stehen – zugunsten aller Patientengruppen. Ebenso muss zwingend ein Personal-Korridor für einzelne medizinische Fachabteilungen Berücksichtigung finden. Nur so kann aus Sicht der Krankenhauspraktiker ein hohes Maß an Patientensicherheit und ein einheitliches Qualitätsniveau im Krankenhaus sichergestellt werden. Gerade in Zeiten anerkannter Personalknappheit in der Pflege brauchen die Krankenhäuser größere Flexibilität.
Leipzig, 24. Mai 2019