Krankenhäuser kritisieren aufgeschobene Probleme
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) übt Kritik am heute gefassten Beschluss des Bundestags zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Insbesondere kritisiert die DKG, dass wichtige Fragen verschoben statt beantwortet werden. Das betrifft insbesondere ungelöste Probleme der Finanzierung. Der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß erklärt dazu:
„Mehr als drei Jahre hat sich die deutsche Gesundheitspolitik mit der Krankenhausreform beschäftigt. Doch aus Sicht der Krankenhäuser gilt diesmal leider nicht, dass das, was lange währt, auch gut geworden ist. Immerhin gibt es nun Planungssicherheit. Die Krankenhäuser wissen, welche Anforderungen gestellt sind und können mit den Ländern ihr Leistungsspektrum und ihren Versorgungsauftrag organisieren. Was bleibt ist die wirtschaftliche Unsicherheit. Allen voran wird uns das nach wie vor völlig untaugliche Konzept der Vorhaltefinanzierung beschäftigen, das seinen Weg unverändert aus der Lauterbach-Zeit in den Kompromiss gefunden hat. Das seinerzeit postulierte Ziel, bedarfsnotwendige Krankenhäuser in der Fläche trotz geringer Fallzahlen zu sichern, erfüllt es nicht ansatzweise. Im Gegenteil, die Finanzierung stützt sich weiterhin auf Fallzahlen. Eine auch politisch gewünschte Folge der Krankenhausreform wird sein, dass kleinere Kliniken Patientinnen und Patienten an größere verlieren. Um die Frage, wie sich diese Krankenhäuser, die häufig in ihrer Region die einzigen Versorger sind, nun zukünftig finanzieren sollen, wie weitere Insolvenzen und Schließungen zu verhindern sind, drücken sich die Verantwortlichen leider weiterhin. Schon heute geben die Kommunen jedes Jahr Milliarden aus ihren ohnehin chronisch klammen Kassen aus, um die Defizite ihrer Krankenhäuser auszugleichen. So kann es nicht weitergehen, denn Kommunalfinanzen dienen anderen Zwecken als die Schwächen nicht mehr tauglicher Krankenhaus-Finanzierungskonzepte auszugleichen. Die freigemeinnützigen und konfessionellen Träger, die nicht auf einen solchen Defizitausgleich setzen können, sind Hauptbetroffene der Insolvenzwelle bei den Kliniken. Das ist ein unhaltbarer Zustand. In Sachen Vorhaltefinanzierung und Sicherung der auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung muss die Politik kurzfristig nachliefern, will sie weitere Schieflagen in der Versorgungslandschaft vermeiden. Unser diesbezüglicher Vorschlag bleibt: bestehende Sicherstellungsmechanismen ausweiten und konsequent anwenden und mittelfristig ein taugliches Konzept der Vorhaltefinanzierung entwickeln. Anders als vielfach versprochen, wird die Krankenhausreform aber kein Geld sparen. Strukturveränderungen reduzieren nicht den Behandlungsbedarf. Ein echtes Sparpaket, von dem am Ende alle Beteiligten profitieren, wäre konsequente Entbürokratisierung und Deregulierung in den Krankenhäusern. Medizinisch und pflegerisch unnötige Dokumentation, Datensammlungen für die Ablage, komplizierte Doppelmeldungen und kleinteilige Personalvorgaben sorgen für eine Bürokratielast, die Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzten mittlerweile drei Stunden täglich von ihrer eigentlichen Arbeit abhält. Bürokratie vernichtet wertvolle Arbeitskraft und hemmt Innovationen. Leider sucht man im Kompromiss zur Krankenhausreform vergeblich auch nur den kleinsten Ansatz von Entbürokratisierung.“
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.