Sächsische Staatsregierung stärkt Krankenhäuser mit zusätzlichen 20 Millionen Euro – KGS

Sächsische Staatsregierung stärkt Krankenhäuser mit zusätzlichen 20 Millionen Euro

Sächsische Staatsregierung stärkt Krankenhäuser mit zusätzlichen 20 Millionen Euro

Die Sächsische Staatsregierung stellt 20 Millionen Euro zur Unterstützung der sächsischen Krankenhäuser bereit, um diese in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu entlasten. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen dankt der Regierung und Gesundheitsministerin Petra Köpping für diese wichtige Unterstützung.

Leipzig. Trotz der schwierigen Haushaltslage hat die Sächsische Staatsregierung heute entschieden, zusätzlich 20 Millionen Euro für die sächsischen Krankenhäuser bereitzustellen. Diese Erhöhung der Pauschalförderung ist für die Krankenhäuser eine schnelle und rechtssichere Unterstützung in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.

Seit 2022 kämpfen über 70 Prozent der sächsischen Krankenhäuser mit Defiziten aufgrund unzureichend refinanzierter Inflations- und Tarifkostensteigerungen bei den Betriebskosten. Während der Bund für die Betriebskostenfinanzierung zuständig ist, tragen die Länder die Verantwortung für die Investitionskosten.

Friedrich München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, kommentiert: „Die Erhöhung der Investitionen im Rahmen der Pauschalförderung entlastet die Krankenhäuser bei notwendigen Wiederbeschaffungen von Medizintechnik und anderen Sachmitteln sowie bei wichtigen baulichen Investitionen. Ohne diese laufenden Reinvestitionen können Krankenhäuser auf Dauer nicht überleben. Daher ist die Erhöhung um 20 Millionen Euro nicht nur eine wesentliche Unterstützung, sondern auch ein klares Bekenntnis der Staatsregierung zu den sächsischen Krankenhäusern.“

Die sächsischen Krankenhäuser stehen vor bedeutenden Reformprozessen und sind bereit, sich diesen zu stellen. Eine nachhaltige Reform ist jedoch nur möglich, wenn die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser gewährleistet ist. Das sächsische Sozialministerium hat daher im Gesundheitsausschuss des Bundesrates im Rahmen der Beratungen zur Krankenhausreform den Antrag eingebracht, im Jahr 2025 eine Basiserhöhung der Landesbasisfallwerte, um maximal 3,57 Prozent vorzunehmen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich verabschiedet.

„Die Basiserhöhung wäre ein weiterer entscheidender Schritt zur Stabilisierung der Finanzen der Krankenhäuser“, so Friedrich München weiter. „Wir danken Gesundheitsministerin Petra Köpping für ihren Einsatz zur Erhöhung der Investitionsförderung sowie für den Antrag zur Basiserhöhung. Wir hoffen, dass dieser in der Gesetzgebung zur Krankenhausreform Berücksichtigung findet.“

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen begrüßt diese Maßnahmen und setzt sich weiterhin für die finanzielle Stabilität und die Zukunftsfähigkeit der sächsischen Krankenhäuser ein.

Ansprechpartnerin für die Krankenhausgesellschaft Sachsen:
Melissa Rößler (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V., Humboldtstr. 2a, 04105 Leipzig
+49 341 98410 34 I presse@khg-sachsen.de I www.khg-sachsen.de

Bildquelle: charlesdeluvio/Unsplash

Share this post