KGS warnt: Lauterbachs Alleingang bringt Krankenhausversorgung in Gefahr – KGS

KGS warnt: Lauterbachs Alleingang bringt Krankenhausversorgung in Gefahr

KGS warnt: Lauterbachs Alleingang bringt Krankenhausversorgung in Gefahr

Die KGS warnt vor den mittel- und langfristigen Folgen durch die Entscheidung des Bundesgesundheitsministers Lauterbach, seine umstrittene Krankenhausreform auch ohne Länderzustimmung durchzusetzen. Zu befürchten ist ein weiteres eher chaotisches Krankenhaussterben und keine strukturierte Transformation zu einer weiterhin bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.

Leipzig. In einer Pressekonferenz vom 30. Januar 2024 hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigt, seine umstrittene Krankenhausreform gegebenenfalls auch ohne die Zustimmung der Bundesländer durchzusetzen. Diese Vorgehensweise gefährdet nach Ansicht der Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) langfristig die sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten. Friedrich München, Geschäftsführer der KGS, warnt den Minister eindringlich davor, damit das verfassungsseitig garantierte Recht der Bundesländer auf Krankenhausplanung zu umgehen.

Seit zweieinhalb Jahren verfolgt der Gesundheitsminister seine politische Agenda ohne angemessene Berücksichtigung der Bedürfnisse und regionalen Erfahrungen der Krankenhäuser. Nun widersetzt er sich auch noch gegen den verfassungsseitig bestätigten Grundsatz, dass die Bundesländer für die Krankenhausplanung zuständig sind, indem er mit juristischen Kunstgriffen seine eher ideologische Linie eines vermeintlichen notwendigen Umbaus der Krankenhausversorgung in Deutschland durchsetzen will. Zusätzlich bricht er die Vereinbarung vom 10. Juli 2023 mit den Ländern zu den Eckpunkten einer Krankenhausreform, in der die gemeinsame Erarbeitung eines Gesetzentwurfs abgesprochen wurde. Gleichzeitig nimmt er sehenden Auges weiterhin das bereits begonnene Sterben von Krankenhausstandorten in Kauf, indem auch weiterhin die dringend benötigten Mittel eines Inflationsausgleichs verwehrt werden. Die KGS befürchtet als Folge in den kommenden Jahren ein eher chaotisches Krankenhaussterben anstelle geplanter und geordneter Veränderungen zur Sicherung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.

KGS-Geschäftsführer, Friedrich München, betont: „In der aktuellen Diskussion geht es darum, dass wir wichtige Korrekturen an den Plänen von Minister Lauterbach für notwendig halten – vor allem im Interesse der Patientinnen und Patienten. Deshalb werden wir auch an unseren bisherigen Forderungen nach einem zeitnahen Inflationsausgleich und einem Transformationsfonds für strukturelle Veränderungen festhalten. Wir können nicht riskieren, dass durch pauschale Vorgaben des Bundes die gewachsene und in weiten Teilen gut funktionierende Versorgungsstruktur in Sachsen schrittweise Schaden nimmt.“

Der Vorstandsvorsitzende der KGS, Dr. Sven U. Langner, ergänzt: „Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die drängende Frage der Betriebskostenfinanzierung für die Krankenhäuser zeitnah angegangen wird. Dafür ist eindeutig die Bundesregierung zuständig. Dringend notwendig ist deshalb das von den Ländern geforderte Soforthilfeprogramm für die Krankenhäuser sowie die Erhöhung der landesweiten Basisfallwerte, als Grundlagen für eine kosten- und leistungsgerechte Krankenhausfinanzierung. Eine Krankenhausreform kann nur mit wirtschaftlich stabilen Krankenhäusern gelingen.“

Ansprechpartnerin für die Krankenhausgesellschaft Sachsen:
Melissa Rößler (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V., Humboldtstr. 2a, 04105 Leipzig
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Bildquelle: Muhammad Daudy/Unsplash

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