KGS weist Lauterbachs Aussagen zur Schlaganfallversorgung zurück – Schlaganfallnetzwerke in Sachsen leisten einen wesentlichen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung von Schlaganfallpatienten
Die kürzlich getätigten inadäquaten Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in der TV-Sendung Markus Lanz am 22.06.2023 und gegenüber verschiedenen Medien bezüglich angeblich mangelnder Behandlungsqualität sowie einer schlechten Schlaganfallversorgung in deutschen Kliniken wird von der Krankenhausgesellschaft Sachsen zurückgewiesen. Diese Aussagen stoßen auf Unverständnis und markieren einen bedauerlichen Tiefpunkt in der gesundheitspolitischen Debatte des Bundesgesundheitsministers.
In ihrer Fünften Stellungnahme hat die vom Bundesgesundheitsminister eingesetzte Kommission erklärt, jährlich seien bundesweit rund 5.000 Todesfälle vermeidbar, wenn Patientinnen und Patienten mit einem Schlaganfall sofort in einer Klinik mit einer Stroke Unit behandelt würden. Hierfür wurden lediglich Abrechnungsdaten der Krankenkassen genutzt, die nachfolgend anhand von historischen Erkenntnissen der Jahre 2007 bis 2017 analysiert wurden. Diese Analyse führten lediglich GKV-Spitzenverband, AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ohne das Einbeziehen der Kliniken durch.
Zur flächendeckenden Sicherstellung zeitkritischer Schlaganfalltherapien wurden seit dem Jahr 2007 telemedizinische Schlaganfallnetzwerke in Sachsen etabliert, wobei Schlaganfallzentren dem Netzwerk zugehörige Kooperationskliniken beraten und Behandlungsempfehlungen aussprechen. Periphere Krankenhäuser im ländlichen Raum nutzen Telemedizin für die Zusammenarbeit mit Schlaganfallzentren zur Patientenversorgung. Die Schlaganfallzentren verfügen über erfahrene Fachärztinnen und -ärzte sowie spezialisierte Stroke Units. Durch eine hochmoderne Vernetzung können die Krankenhäuser 24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche Schlaganfallpatientinnen und -patienten telemedizinisch den Expertinnen und Experten in den Schlaganfallzentren vorstellen.
Bereits seit 2008 hat die Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) mit den Landesverbänden der sächsischen Krankenkassen (LVSK) eine Landesvereinbarung geschlossen, in der neben Kosten und Abrechnung vor allem die strukturellen Voraussetzungen für die Teilnahme im Schlaganfallnetzwerk geregelt werden. Der Freistaat Sachsen förderte den Aufbau der Schlaganfallnetzwerke zusätzlich mit einem Millionenbetrag.
Die Initiative in Sachsen, die es erstmals in Deutschland ermöglichte, Telemedizin als Regelversorgung in einem Flächenland einzuführen, wurde von der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin ebenfalls begrüßt.
Folgende Schlaganfallnetzwerke in Sachsen gibt es bisher:
- „Schlaganfallversorgung Ostsachsen Netzwerk SOS-TeleNET“
mit dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden
- „Teleneuromedizinisches Netzwerk der zertifizierten Stroke Units und Neurologischen Intensivmedizin TNS“ in Südwestsachsen
mit dem HELIOS Klinikum Aue, HBK Zwickau und Klinikum Chemnitz
- „Telemedizinisches Schlaganfallnetzwerk Nordwestsachsen TESSA“
mit dem Klinikum St. Georg Leipzig und dem Fachkrankenhaus Hubertusburg in Wermsdorf
Die Sicherstellung eines einheitlichen Behandlungsstandards ist von entscheidender Bedeutung für die Versorgung von akuten Hirninfarkten. Um eine optimale Durchführung von Abläufen und Kommunikation zu gewährleisten, unterliegen die Netzwerke regelmäßigen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Dazu gehören die Erfassung der jährlichen Fallzahlen, Fallpräsentationen und Fortbildungen für die Kooperationspartner. Die Daten der Patientinnen und Patienten, die von einem externen Klinikum behandelt oder in ein Zentrum mit Stroke Unit überwiesen werden, werden im Rahmen der Qualitätssicherung des jeweiligen Netzwerks erfasst. Um eine bessere Vernetzung zwischen den Netzwerken sowie eine solidere Datenbasis für die Steuerung und Etablierung einheitlicher qualitätsgesicherter Behandlungsstandards innerhalb der drei Netzwerke herzustellen, ist bereits eine gemeinsame Geschäftsstelle der telemedizinischen Schlaganfallversorgung in Sachsen im Aufbau, welche ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wird.
„Es ist völlig unverständlich wie der Bundesgesundheitsminister Behauptungen über angeblich unzureichende Versorgungsqualität und vermeidbare Todesfälle bei Schlaganfällen äußern kann. Die seit Jahren etablierten Initiativen in Form der Schlaganfallnetzwerke in den Bundesländern werden fortlaufend analysiert und weiterentwickelt. Zudem gibt es strenge Qualitätsvorgaben der Deutschen Schlaganfallgesellschaft, die erfüllt werden müssen, die jedoch gleichzeitig zu einer leitliniengerechten Schlaganfallversorgung beitragen. Wir fordern vom Bundesgesundheitsminister und der Regierungskommission eine sachgerechte Debatte, in der auch die medizinischen Expertinnen und Experten einbezogen werden. Es ist nicht ausreichend, sich im Wesentlichen nur auf Abrechnungsdaten der Krankenkassen zu beziehen“, so Friedrich München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen.
Ansprechpartnerin für die Krankenhausgesellschaft Sachsen:
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