Corona-Maßnahmen in Sachsen bis 9. Mai 2021
Das Kabinett hat beschlossen, die Corona-Schutzverordnung bis zum 9. Mai zu verlängern. Damit bleiben Kontaktbeschränkungen weiterhin bestehen, Gastronomie und Hotels geschlossen sowie Schulen und Kitas mit Einschränkungen geöffnet.
Erst nach einer möglichen Neuregelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes sollen auch in Sachsen Anpassungen in der sächischen Corona-Schutzverordnung vorgenommen werden.
Die Sächsische Corona-Schutzverordnung Verordnung gilt bis zum 9. Mai 2021.
Download der Verordnung (Lesefassung 16. April 2021) |
Download der Bescheinigung über das Vorliegen eines Antigen-Selbsttests (Anlage 1) |
Download der Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Anitgen-Selbsttests (Anlage 2)
Quelle: Sächsische Staatsregierung