Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow zur Corona-Pandemie in Sachsen
In der heutigen Plenarsitzung des Sächsischen Landtags hat Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow die herausragende Rolle von Wissenschaft und Forschung während der Corona-Pandemie gewürdigt. Neben Ansprüchen an die wissenschaftliche Qualität der Covid-19-Forschung seien die Erwartungen der Bevölkerung und der öffentliche Druck eine bisher unbekannte Herausforderung. Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: »Diskussionen um die richtigen wissenschaftlichen Konzepte sind notwendig, sowohl innerhalb der Wissenschafts-Gemeinschaft und auch öffentlich. Was wir nicht brauchen, sind Debatten um angeblich höhere Mächte und die Wissenschaftler als deren willfährige Handlanger. Insgesamt bin ich aber überzeugt, dass bei der großen Mehrheit der Menschen die Akzeptanz und das Vertrauen in Wissenschaft grundsätzlich sehr hoch sind.«
Der Minister dankte Forscherinnen und Forschern, Lehrenden, Rektoraten und allen Mitarbeitenden in den sächsischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitätsklinika ausdrücklich nicht nur für ihr kurzfristiges Agieren und ihre pragmatische Hilfestellung in den ersten Monaten der Pandemie. »Unsere Forschungseinrichtungen sind aktiv an der Bekämpfung von Corona beteiligt und tragen zugleich – wie alle anderen Bereiche unserer Gesellschaft – die unmittelbaren und mittelbaren Folgen des Lockdowns. Sie haben Konzepte erarbeitet, die ein schnelles Reagieren auf sich verändernde Situationen ermöglichen, interne Krisenstäbe zur fortlaufenden Bewertung der Lage und der Veranlassung entsprechender Konsequenzen etabliert und Abstufungen zwischen Normal-, Basis- und Minimalbetrieb vorgenommen. Diese ermöglichen es, adäquat auf die allgemeine wie auch die einrichtungsinterne Infektionslage zu reagieren. Viele von ihnen haben durch die Verlagerung ihrer Arbeit ins Home Office die Trennung von Berufs- und Privatleben nahezu aufgehoben – über einen bereits sehr langen und noch unbestimmt fortdauernden Zeitraum.«
Die Universitätskliniken in Dresden und Leipzig, so der Minister, leisteten einen erheblichen Beitrag bei der Behandlung von schwer erkrankten COVID-19-Patienten und übernähmen als regionale Steuerungszentren die Betten- und Patienten-Koordination vor Ort. Ihre interdisziplinären Teams aus erfahrenen Intensivmedizinern und Infektiologen und Virologen ermöglichten die Beratung anderer Kliniken sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Wissenschaftsminister Gemkow: »Die Universitätskliniken sind zentraler Ansprechpartner bei der Beratung von Entscheidungsträgern und Behörden vor Ort sowie im Rahmen des Expertenbeirats gemäß § 24 Krankenhausfinanzierungsgesetz auch auf Landesebene. Für dieses Engagement danke sehr herzlich.« Bei der Bewältigung des Klinikalltages beteiligen sich Studierende freiwillig an der Versorgung aller Patienten.
Die Hochschulen, sagte der Minister, hätten bereits während des Sommersemesters 2020 und in Vorbereitung auf das Wintersemester 2020/2021 umfassende Konzepte und Regelungen für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen erarbeitet: »Die Hochschulen waren jederzeit in der Lage flexibel auf die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden bundes- und landesweit geltenden Regelungen zu reagieren und meistern die Herausforderungen hervorragend.«
Die schwer von der Pandemie getroffenen Studentenwerke mit Ihren 78 Wohnheimen und 41 Mensen seien dank der vom Sächsischen Landtag zur Verfügung gestellten aus dem Corona-Bewältigungsfonds in der Lage, ihr vielfältiges Leistungsangebot, zu dem auch die Rechts- und Sozialberatung gehört, aufrechtzuerhalten. Unverschuldet in Not geratene Studierende erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung. Mithilfe der Überbrückungshilfe des BMBF konnten mehr als 5.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 2,1 Millionen Euro gewährt werden. Mit pandemiebedingten Finanzhilfen der Studentenwerke wurden etwa 450 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 275.000 Euro bewilligt.
Die Änderung des §114a des Hochschulfreiheitsgesetzes bietet Studierenden zudem die Möglichkeit, ihre individuelle Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern, ohne dass ihnen dabei Nachteile entstehen.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus