Änderungen der Corona-Quarantäne-Verordnung in Sachsen – KGS

Änderungen der Corona-Quarantäne-Verordnung in Sachsen

Änderungen der Corona-Quarantäne-Verordnung in Sachsen

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 29. Dezember 2020

In der Kabinettspressekonferenz berichten Gesundheitsministerin Petra Köpping und der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Bert Wendsche, über die Corona-Lage in Sachsen. Das sächsische Kabinett hat sich über Änderungen der Corona-Quarantäne-Verordnung verständigt. Die geänderte Verordnung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft – mit Ausnahme der zweimal wöchentlichen Testpflicht für Berufspendler. Diese tritt am 11. Januar 2021 in Kraft. Für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten (gemäß Robert Koch-Institut) wird die bisherige Pflicht zur häuslichen Absonderung um die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt ergänzt.

Weitere Informationen zur Kabinettssitzung: https://www.staatsregierung.sachsen.d…

Informationen zu den aktuellen Corona-Regeln in Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wi…

Die Gebärdendolmetschung zum Video finden Sie unter: https://youtu.be/EUj7E8tORss

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Quelle: Freistaat Sachsen

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