Gutachten bestätigt: Krankenhausreform kann nur gemeinsam und mit breiter Beteiligung gelingen
DKG zum Rechtsgutachten zur Planungshoheit der Länder - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die rechtsgutachterliche Bestätigung, dass die Krankenhausplanung letztverantwortlich in der Hoheit der Bundesländer liegt. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß: „Das Gutachten von Prof. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg bestätigt uns in unserer Position, dass wir eine umfassende Krankenhausreform benötigen, die Landeshoheit über die Krankenhausplanung aber gewahrt werden muss. Die Autoren bestätigen das verfassungsrechtliche Primat...