Sachsen passt erneut Quarantäne-Verordnung an
Weitere Ausnahmen für Pendler aus Mutationsgebieten Nach den Abstimmungen zwischen der Bundesregierung, Sachsen und Bayern ändert der Freistaat Sachsen seine Quarantäne-Verordnung und führt weitere Ausnahmen für einen engen Kreis systemrelevanter Berufspendler aus Virusvarianten-Gebieten ein. Ausnahmen von der Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Quarantäne gelten bei Einreisenden aus einem Virusvarianten-Gebiet in Sachsen künftig zusätzlich für: • Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz und einsatzgleichen Verpflichtungen aus dem Ausland zurückkehren.• Beschäftigte in der Wasser- und Energieversorgung,...