Kliniken erhalten Zuschläge für telemedizinische Beratung – KGS

Kliniken erhalten Zuschläge für telemedizinische Beratung

Kliniken erhalten Zuschläge für telemedizinische Beratung

G-BA trifft Sonderregelung für Spezialkliniken, die in intensivmedizinische digital-gestützte Versorgungsnetzwerke (IDV-Zentren) eingebunden sind.

Spezialkliniken, die in intensivmedizinische digital-gestützte Versorgungsnetzwerke (IDV-Zentren) eingebunden sind, können im laufenden Jahr Zuschläge für telemedizinische Beratungsleistungen erhalten. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Zentrums-Regelungen für das Jahr 2021 geändert. Durch die Finanzierung sollen allgemeine Krankenhäuser stärker von der Expertise profitieren, die Herz- und Lungenkliniken bei der intensivmedizinischen Versorgung von Covid-19-Patienten erworben haben. Entsprechend vernetzte Beratungskliniken können die Zuschläge erhalten, sofern sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Bisher war es Krankenhäusern in der Regel nicht möglich, telemedizinischen Konsiliarleistungen abzurechnen.

Zentrums-Regelungen:
Zentren in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) – Anhang zu den Anlagen 5 und 7

Quelle: AOK

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