Sachsen startet Pilotprojekt mit Corona-Impfungen in Hausarztpraxen
Staatsministerin Köpping: »Für das Impfen in der Fläche wertvolle Erfahrungen sammeln«
In einem Pilotprojekt werden ab sofort 39 Arztpraxen sachsenweit in die Impfungen gegen das Coronavirus eingebunden. Damit soll frühzeitig der Übergang in die regelhafte Verimpfung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in der Fläche erprobt werden. Die ausgewählten Modell-Praxen fungieren aktuell als Außenstellen eines Impfzentrums. Das Projekt läuft zunächst bis 15. April 2021. Das Sozialministerium hat dazu einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVS) abgeschlossen. Verimpft wird der Impfstoff AstraZeneca. Ausgegeben wurden Ende vergangener Woche 12.450 Impfdosen.
Staatsministerin Petra Köpping erklärt: »Mein Ziel ist es, die Hausärzte schnellstmöglich in die Impfkampagne einzubinden. Wir wollen nicht weiter warten. Das verkürzt die Wege, die Patienten haben einen vertrauensvollen Ansprechpartner bei ihrem Hausarzt, der sie kennt. Mit dem Pilotprojekt erproben wir die Impfungen in den Praxen, bevor dort die flächendeckende Verimpfung möglich ist. Dies soll nach Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz spätestens Mitte April der Fall sein, wenn genügend Impfstoff für die Einbindung der Praxen vorhanden ist. Bis dahin können wir wertvolle Erfahrungen sammeln, denn ein reibungsloser Übergang der Impfungen in die Regelversorgung bei Ärzten ist mir wichtig.«
Die Praxen wurden von der KVS, dem Sächsischen Hausärzteverband und der Sächsischen Landesärztekammer ausgewählt. Sie müssen bestimmte Kriterien erfüllen: So müssen sie mindestens 100 Patienten betreuen, die in die Personengruppe der über 80-Jährigen fallen. Sie sind zudem verpflichtet, die Terminvergabe, Durchführung der Impfungen und die Bestellung des Impfstoffes in eigener Verantwortung durchzuführen. Die geltende Priorisierung muss eingehalten werden, ein Verwurf von Impfdosen ist zu vermeiden. Zudem muss sichergestellt sein, dass die notwendige Impfdokumentation ordnungsgemäß und zeitnah durchgeführt wird. Eine weitere Bedingung ist, dass die zu impfenden Personen aufgeklärt werden und die Einwilligung der Patienten einzuholen ist. Die teilnehmenden Praxen müssen taggleich bis 20 Uhr die Zahl der Impfungen an die KVS melden.
Der Vorstandsvorsitzende der KVS, Dr. Klaus Heckemann, ergänzt: »Mit dem Start dieses Pilotprojektes gehen wir einen großen Schritt in die richtige Richtung: Das Ziel ist die möglichst schnelle Durchimpfung der Bevölkerung und so wie gegen die saisonale Grippe und andere Krankheiten in vielen Arztpraxen geimpft wird, soll dies nun auch bei der Impfung gegen Covid-19 möglich werden. Wir wissen, dass noch viele weitere unserer sächsischen Vertragsärzte dafür bereitstehen und hoffen nun auf die von der Bundesebene angekündigte Umsetzung und Bereitstellung ausreichender Impfstoffmengen, damit künftig die Menschen wohnortnah in den Arztpraxen geimpft werden können.« Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, erläutert: »Dieses Projekt ist ein wichtiger Schritt, um eine sehr viel schnellere und sichere Immunisierung der Bevölkerung zu erreichen. Ziel ist es auch, den Umgang mit den neuen Impfstoffen in den Arztpraxen zu erproben.« Dr. Klaus Lorenzen, Stellvertretender Vorsitzender des Sächsischen Hausärzteverbandes, ergänzt: »Ich bin erleichtert, dass Impfstoff gegen Covid-19 nun auch sächsischen Arztpraxen zur Verfügung steht. Damit werden wir Hausärztinnen und Hausärzte durch ein wohnortnahes und niedrigschwelliges Angebot einer Schutzimpfung sicher schnell zu einer erfolgreichen Impfkampagne beitragen.«
Ziel des Projektes ist es, frühzeitig in der Praxis aufkommende Fragen zu klären. Der Freistaat übernimmt die Kosten für die Kommissionierung und die Belieferung. Die Modell-Vertragsärzte können die Impfungen durch eine Änderung der Impfverordnung nun beim Bund abrechnen. Das Pilotprojekt ergänzt die bestehende Struktur der Impfzentren und mobilen Teams. Die teilnehmenden Praxen befinden sich in Dresden, Zwickau, Lichtentanne, Auerbach, Plauen, Bad Elster, Eibenstock, Aue-Bad Schlema, Bautzen, Oderwitz, Hoyerswerda, Radeberg, Dippoldiswalde, Sayda, Annaberg-Buchholz, Chemnitz, Niederwiesa, Freiberg, Lunzenau, Wechselburg, Geringswalde, Glaubitz, Torgau, Wurzen, Leipzig, Neukieritzsch und Borna.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt