Plusminus-Beitrag hält Faktencheck nicht stand
Der Plusminus-Bericht zu den Corona-Hilfen für Krankenhäuser vom 2. Dezember wird den journalistischen Grundsätzen guter Recherche nicht gerecht. Mit vielen Halbwahrheiten hat er die Situation in den Krankenhäusern falsch wiedergegeben.
So wird die Freihaltepauschale sowohl in ihrem Sinn als auch in ihrer Umsetzung schlicht grob verzerrt dargestellt. Im Bericht heißt es: „Denn die Freihaltepauschale gab es nicht nur für Intensivbetten, sondern für alle freien Betten. So haben Kliniken davon profitiert, die zur Bewältigung der Pandemie kaum etwas beigetragen haben.“ Dies zeigt die Unkenntnis der Autoren darüber, warum die Freihaltepauschale im März eingeführt wurde. „Damals ging es in einem breiten Konsens von Politik, Krankenkassen und Krankenhäusern darum, möglichst viele nicht dringlich notwendige Krankenhaus-Leistungen zu verschieben. Ziel war es, so viele Ressourcen wie möglich zu bündeln, um eine hohe Welle von COVID-Patienten bewältigen zu können. Dazu war es unbedingt notwendig, in allen Versorgungsbereichen, auch in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken, Betten freizubekommen, damit deren Personal in anderen Kliniken COVID-Patienten hätte versorgen können. Selbst Rehakliniken wurden aufgefordert, ihre Kapazitäten für die befürchtete Überlastung der Akutkrankenhäuser bereitzuhalten.
Die Journalisten von Plusminus haben offensichtlich die eindringlichen Appelle der Kanzlerin, des Bundesgesundheitsministers und der Länder aus dem März aus den Archiven gelöscht, die die Krankenhäuser zur maximalen Freihaltung gedrängt haben“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG.
Beides, Freihaltung zur Konzentration aller Ressourcen auf die Versorgung von COVID-Fällen und der unabweislichen medizinischen Bedarfe und Infektionsprophylaxe durch Zurückstellung elektiver Leistungen, führt in der gesetzlich vorgesehenen Systematik der Krankenhausfinanzierung zu Erlösausfällen und zu einer die medizinische Leistungsfähigkeit gefährdenden wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser. Deshalb sind die Rettungsschirmausgleiche für alle Kliniken, einschließlich der Rehakliniken, notwendig. Es wäre redlich, wenn die Redaktion diesen Zusammenhang dem Publikum dargestellt hätte.
„Dass es nicht zu extremen Überlastungen wie in Italien und anderen Ländern kam, ist ein Glück, darf aber nicht zu haltlosen Vorwürfen gegenüber den Kliniken führen. Denn diese haben sich schlicht an die dringende Aufforderung von Bundesgesundheitsminister und Bundeskanzlerin gehalten und ihre Leistungen zurückgefahren, wo es möglich war“, so Gaß.
Gänzlich falsch ist die von Professor Lange von der DIVI erhobene Kritik, dass aufgrund der Freihaltepauschale Krankenhäuser angeblich zu viele Betten ans Intensivregister melden würden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Für die Freihaltepauschale ist die Zahl der Behandlungstage des Vorjahres maßgeblich. Hatte ein Krankenhaus eine geringere Zahl an Behandlungstagen als im Vorjahresdurchschnitt, löste dies die Zahlung der Pauschale aus. Hat es allerdings nur die Zahl der Betten erhöht, war dies nicht der Fall. Es wäre die Aufgabe eines journalistischen Beitrages, dies richtig darzustellen.
Hinsichtlich der Intensiv- und Beatmungskapazitäten wäre es zudem richtig gewesen darauf hinzuweisen, dass es der ausdrückliche politische Auftrag war, die Zahl der Betten zu verdoppeln. Für die von Plusminus aufgebrachte Behauptung, dass Krankenhäuser Beatmungsgeräte nur geleast hätten, bleiben die Redakteure außer dem schwammigen Hinweis, dies hätten Insider berichtet, jegliche Beweise schuldig. Wenn diesen Insidern Betrugsfälle bekannt sind, sollten sie diese zur Anzeige bringen. Es ist aber unredlich, eine ganze Branche unter Verdacht zu stellen.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.