Länder haben Verantwortung für ihre Kliniken gezeigt
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigt sich erleichtert über die breite Zustimmung zur Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens und anderer, die Krankenhäuser mit kurzfristigen Finanzhilfen zu unterstützen und die Fallpauschalen an die inflationsbedingten Kostensteigerungen anzupassen und begrüßt ebenfalls, dass der Bundesrat das sog. Krankenhaustransparenzgesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen hat. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß:
„Wir begrüßen sehr, dass die Länder weiterhin Verantwortung für ihre Krankenhäuser zeigen und sich auch zahlreiche SPD-geführte Bundesländer der Initiative aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein angeschlossen haben. Es war auch wichtig und richtig, den Entwurf für das Krankenhaustransparenzgesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Denn in diesem Gesetz geht es weniger um Transparenz als darum, den Ländern durch die Hintertür die Hoheit für die Krankenhausplanung zu entziehen. Darunter würde am Ende die Versorgung in der Fläche leiden, qualitativ hochwertige aber kleine Kliniken würden durch die geplante Leveleinteilung abqualifiziert und damit in ihrer Existenz gefährdet. Das widerspricht dem Ziel einer guten und flächendeckenden Patientenversorgung.
Es ist äußerst bedenklich, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach in der Bundesratssitzung erneut und wider besseres Wissen die Behauptung aufgestellt hat, dass hunderttausende Menschen, die neu an Krebs erkranken ohne sein Transparenzgesetz keine Möglichkeit hätten, sich über eine geeignete Klinik zu informieren. Der Minister sollte wissen, dass diese Aussage nachweislich falsch ist. Die Deutsche Krebsgesellschaft bietet alle Informationen über zertifizierte Krebszentren bereits heute im Internet unter https://www.oncomap.de/ an, und auch auf der eigenen Homepage des Ministeriums haben Patientinnen und Patienten schon heute die Gelegenheit, sich über geeignete Kliniken zu informieren https://gesundheitsportal.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de/. Offensichtlich gehen dem Minister die richtigen Argumente aus, mit denen er die Länder zur Zustimmung zu seinem Gesetz drängen wollte.
Die mit dem Transparenzgesetz verknüpften Liquiditätshilfen, die zwar lediglich die vorzeitige Auszahlung von den Krankenhäusern ohnehin zustehenden Geldern vorsehen, aber für einige Häuser eine kurzfristige Hilfe wären, können auch in einem anderen Rahmen auf den Weg gebracht werden, zum Beispiel gemeinsam mit dem von der Länderkammer geforderten Vorschaltgesetz.
Wichtig für die Krankenhäuser ist jetzt, dass die klare Positionierung der Bundesländer zu verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schnell im Bund umgesetzt wird. Es führt also nichts an dem Vorschaltgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vorbei, das wir seit vielen Monaten einfordern und mit dem wir im Bundesgesundheitsministerium auf taube Ohren stoßen.“
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.