Licht und Schatten aber vor allem Sorge um unkontrolliertes Kliniksterben – KGS

Licht und Schatten aber vor allem Sorge um unkontrolliertes Kliniksterben

Licht und Schatten aber vor allem Sorge um unkontrolliertes Kliniksterben

Vom Abschluss der Eckpunkte für die Krankenhausreform bis zu einem Gesetzentwurf ist es noch ein weiter Weg. Gerade die Unbestimmtheit vieler Aussagen im Eckpunktepapier birgt Unsicherheit und gibt den Krankenhäusern noch keine verlässliche Grundlage für die weiteren Planungen. Diese Unklarheiten prägten auch die Diskussionen auf dem Krankenhausgipfel „Spezial“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und seine Landeskollegen aus Baden-Württemberg, Bayern und Bremen kommentierten und interpretierten die Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche.

„Diese Diskussionen zeigen, welche Probleme auf dem Weg zur Krankenhausreform noch auf uns zukommen werden. Die Eckpunkte sind an vielen Stellen nicht mehr als Formelkompromisse, Überschriften, Prüfaufträge und Absichtserklärungen. Die beschworene Einheit steht hier durchaus infrage“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.

Die Eckpunkte zeigen in der mittel- und langfristigen Reformplanung gute Ansätze, die auch die Kliniken unterstützen. Es wird erkennbar, dass die einheitlichen Verfahren und Maßstäbe der Krankenhausplanung für alle 16 Bundesländer eine Chance für die bedarfsgerechte Zuordnung von Versorgungsaufgaben auf die Standorte ist. Auch die Finanzierungsreform mit einer Vorhaltefinanzierung kann langfristig dazu beitragen, Krankenhausversorgung angemessen zu refinanzieren. Dazu muss aber auch das Gesamtvolumen passen, dass von der Politik zur Verfügung gestellt wird. Doch gerade in der kurzfristigen Gestaltung und Sicherung verweigert sich die Politik notwendigen Handlungen. „Wir sind fassungslos, dass Bund und Länder tatsächlich das unkontrollierte Kliniksterben hinnehmen. Von einer Existenzgarantie, gerade für die Krankenhäuser im ländlichen Raum, in den kommenden Jahren kann überhaupt keine Rede sein. Es ist Aufgabe von Politik zu gestalten, es ist aber auch die Verantwortung von Politik für einen geordneten Übergang in die neue Krankenhauswelt zu sorgen, um Schaden von der Bevölkerung durch Versorgungslücken abzuwenden. Wenn sowohl Bund als auch Länder hier nicht aktiv werden, ist das ein politischer Offenbarungseid. Wir laufen Gefahr bis 2027, bis die Finanzierungsreform tatsächlich greift, Versorgungslücken in Deutschland zu schaffen, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können. Und dies mit extremen Auswirkungen sowohl für die Gesundheit der Menschen als auch für das politische System. Wir sollten uns alle daran erinnern, dass im Grundgesetz die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse von Stadt und Land verankert ist. Diesem Anspruch muss man gerecht werden“, so Gaß.

Auch bei den langfristigen Reformmaßnahmen gibt es weiterhin Unklarheiten. „Es wird sehr auf die Ausgestaltung ankommen. Bei der Mischfinanzierung aus Vorhaltepauschalen und leistungsabhängiger Vergütung steckt der Teufel im Detail. Wir sollten alle endlich aufhören, davon zu sprechen, dass es ein Ende des Fallpauschalensystems ist. 40 Prozent der Finanzierung der Kliniken wird weiter über leistungsabhängige Pauschalen erfolgen und auch die Vorhaltung hängt an Fallzahlkorridoren, bleibt also leistungsabhängig. Wie und ab wann die Krankenhäuser wirklich durch die Vorhalte-Finanzierung in eine finanziell sichere Zukunft geleitet werden, hängt hier von der Detailgestaltung ab“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende.

Enttäuschend ist aus Sicht der DKG, dass sich die Länder nicht zu einer Selbstverpflichtung für eine angemessene Investitionsfinanzierung vereinbart haben. Es ist untragbar, dass man offensichtlich weiter davon ausgeht, dass Krankenhäuser am Personal sparen, um die lückenhafte Investitionsfinanzierung mit eigenem Geld aufzufüllen.

Hinsichtlich der regionalen Öffnungsklauseln, wurde aus der Diskussion sehr deutlich, dass es auch hier nicht immer ein gleichlautendes Verständnis für die Begriffe gibt. „Die Reform wird daran gemessen, ob sie Zentralisierung, Verbesserung der Qualität und wohnortnahe Versorgung austarieren kann. Die regionalen Besonderheiten müssen gewahrt bleiben. Und bei der Qualitätsdebatte darf auch nicht vergessen werden, dass auch wohnortnahe und niedrigschwellige Zugänge Qualitätsmerkmale sind.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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