Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform – Bund ignoriert weiterhin die Forderungen der Länder – KGS

Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform – Bund ignoriert weiterhin die Forderungen der Länder

Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform – Bund ignoriert weiterhin die Forderungen der Länder

Bund und Länder haben bei einem Treffen zur geplanten Krankenhausreform noch keine Einigung erzielt. Trotzdem hält der Bundesgesundheitsminister an seinem Zeitplan fest und erwartet einen Durchbruch in einem nächsten Treffen im Juli.

Vor dem gestern stattgefundenen Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform in Berlin, haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder, die für die Krankenhausplanung zuständig sind, gemeinsam Forderungen zur Anpassung des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Krankenhausreform gestellt.

Eine zentrale Forderung aller Bundesländer ist ein Vorschaltgesetz auf Bundesebene. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass die erforderliche Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig gewährleistet wird und ein kalter Strukturwandel in den Jahren 2024 und 2025 vermieden werden kann, noch bevor die eigentliche Krankenhausreform in Kraft tritt.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sind sich einig, dass ein frühzeitiges Handeln in Form eines Vorschaltgesetzes des Bundes von großer Bedeutung ist, um den Krankenhäusern eine finanzielle Sicherheit zu geben. Der Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach lehnt die Forderung für ein Vorschaltgesetz jedoch zunächst ab.

„Der Bund muss die Verantwortung für den Inflationsausgleich übernehmen. Es ist nicht zielführend, den einstimmigen Beschluss der Landesgesundheitsministerinnen und -minister bezüglich der finanziellen Hilfen zu ignorieren. Dafür ist die finanzielle Situation der Kliniken zu problematisch und dabei schon mehrfach kommuniziert. Es kann und darf nicht bis zur eigentlichen Wirkung der Krankenhausreform gewartet werden“, so Friedrich München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen.

Hinsichtlich der Vorhaltevergütung sollte vor allem auf die Gegebenheiten und Voraussetzungen der ostdeutschen Bundesländer geachtet werden. Hierfür muss eine bedarfsgerechte Vorhaltefinanzierung gestaltet werden. Denn durch die Umstrukturierung der Kliniklandschaft zu Beginn der 90er-Jahre in Sachsen wurden bereits funktionierende Versorgungsstrukturen geschaffen, die es aufrechtzuerhalten oder weiterzuentwickeln gilt.

Die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten haben während der Corona-Pandemie eindrucksvoll bewiesen, wie unverzichtbar sie als grundlegender Bestandteil eines gut funktionierenden Gesundheitssystems sind. In dieser schwierigen Zeit konnte die Bundesregierung, insbesondere das BMG, stets auf die Krankenhäuser zählen. Angesichts ihrer finanziellen Lage benötigen die Krankenhäuser nun jedoch langfristige Unterstützung und keine zeitlich begrenzten Hilfspakete. „Es ist wichtig, dass der Bund die Bedürfnisse der Krankenhäuser endlich ernst nimmt und ihnen die nötige finanzielle Sicherheit gibt. Dauerhafte Unterstützung ist entscheidend, um den Krankenhäusern eine solide Grundlage zu bieten und sicherzustellen, dass sie auch zukünftig ihre Aufgaben in der Gesundheitsversorgung erfolgreich erfüllen können. Es ist an der Zeit, die Krankenhäuser nicht nur in Krisenzeiten, sondern auch langfristig als essenziellen Bestandteil des Gesundheitssystems anzuerkennen und ihnen die entsprechende Unterstützung zukommen zu lassen“, ergänzt Friedrich München.

Ansprechpartnerin für die Krankenhausgesellschaft Sachsen:
Melissa Rößler (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V., Humboldtstr. 2a, 04105 Leipzig
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Bildquelle: Volodymyr Hryshchenko/Unsplash

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