Konkreter Inflationsausgleich für Krankenhäuser weiter nötig – KGS

Konkreter Inflationsausgleich für Krankenhäuser weiter nötig

Konkreter Inflationsausgleich für Krankenhäuser weiter nötig

DKG zur bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft reagiert mit Entsetzen auf den aktuellen Beschlussentwurf aus dem Bundeskanzleramt, der die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vorbereiten soll.

Während die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche in ihrem Beschluss eine Hilfe für die Krankenhäuser noch ausdrücklich adressiert hat, findet sich in dem Beschlussentwurf mit Stand 1. Oktober kein Wort zu den Krankenhäusern. „Wir haben den Eindruck, dass die Bundesregierung glaubt, mit ihrem 200 Milliarden Hilfspaket Krankenhäuser und andere Unternehmen über einen Kamm scheren zu können. Das wird aber nicht funktionieren. Während andere Unternehmen zumindest einen Teil der Kostensteigerungen über Preisanhebungen ausgleichen können, ist dies für Krankenhäuser unmöglich. Wir können auch nicht zeitweise unseren Betrieb einstellen oder Temperaturen absenken, um Kosten einzusparen. Krankenhäuser brauchen deshalb dringend eine konkrete Hilfszusage des Bundes und der Länder im Rahmen ihrer bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Oktober. Wenn im November in den Kliniken die Weihnachtsgelder ausgezahlt werden müssen, könnten ansonsten bei einem Teil der Krankenhäuser sehr bald die Lichter ausgehen“, so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß 

„Es ist gut und richtig mit dem geplanten 200 Milliarden Paket für eine Entlastung bei Gas- und Energiepreisen zu sorgen“, betont Gaß. Die DKG mahnt aber an, stärker auf die spezifischen Schwierigkeiten der Krankenhäuser einzugehen und die Hilfen generell zu differenzieren. An einem sofortigen Inflationsausgleich führt kein Weg vorbei. Die gestiegenen Gas- und Energiepreise treffen die Krankenhäuser als Großverbraucher ohne realistische Einsparpotentiale bereits sehr hart. Sie sind aber in einem besonders großen Ausmaß noch einmal von weiteren, teils extremen Preissteigerungen betroffen, z.B. bei Medizinprodukten oder den unverzichtbaren Dienstleistungen zahlreicher Zulieferbetriebe. „Darauf müssen Entlastungspläne für die Krankenhäuser Rücksicht nehmen.  Unsere ungedeckten Kostensteigerungen werden sich von 2021 bis Ende 2023 auf über 15 Milliarden Euro aufsummieren. Fast 10 Milliarden davon entfallen auf die hohen allgemeinen Sachkostensteigerungen, wie der vom Statistischen Bundesamt aktuell berechnete Orientierungswert als krankenhauspezifische Inflationsrate eindrucksvoll belegt. Es ist für uns nicht vorstellbar, dass ein allgemeines Entlastungspaket diese Zusatzkosten decken könnte, zumal die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser ohnehin schon angespannt ist.

Wir fordern deshalb die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und den Bundeskanzler auf, in ihrer Sitzung an den Bundesgesundheitsminister einen klaren Auftrag zu geben, einen Inflationsausgleich umgehend umzusetzen. Unser Modell eines einfachen Rechnungszuschlag liegt auf dem Tisch und wäre sofort umsetzbar“, erklärt Dr. Gerald Gaß.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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