Krankenhäuser fordern weiterhin Mittel zur wirtschaftlichen Stabilisierung
Die Krankenhausverbände Thüringen und Sachsen fordern gemeinsam ein Sofortprogramm zur Kompensation inflationsbedingter Kostensteigerungen.
Leipzig, Erfurt 28.07.2022. Von den außerordentlichen Preisentwicklungen im Zuge der Coronapandemie und des anhaltenden Ukraine-Krieges sind auch die Krankenhäuser (Sachsen: 78, Thüringen: 45) massiv betroffen. Dabei bezieht sich diese Entwicklung nahezu auf alle Sachkostenbereiche, von Medizinprodukten bis hin zu Energiekosten. So lag die Inflationsrate im Mai 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat bei ca. 8 %, Preissteigerungen im Bereich der Medizinprodukte bewegen sich aktuell zwischen 3 und 15 %. Die Krankenhäuser haben im Hinblick auf Energieeinsparmaßnahmen auch bereits vor der geopolitischen Zuspitzung erhebliche Anstrengungen unternommen, um die rasant steigenden Preise in den Griff zu bekommen. Doch die Preisentwicklung auf den Märkten lässt sich nicht aufhalten, das Einsparpotenzial der Kliniken ist sehr begrenzt, da die medizinische Versorgung einen hohen Einsatz an Energie erfordert.
Da die Finanzierung der Krankenhäuser gesetzlich reguliert ist, sich im Wesentlichen an der Einnahmenentwicklung der GKV der Vorjahre orientiert und die Krankenhäuser somit diese nicht vorhersehbare inflationsbedingte Kostenentwicklung nicht durch ihre Vergütungen refinanziert bekommen, werden die Krankenhäuser trotz wirtschaftlicher Betriebsführung auf absehbare Zeit in eine erhebliche wirtschaftliche Schieflage geraten. Die Bundespolitik ist daher nun gefordert dieser Entwicklung mit Sofortmaßnahmen zu begegnen.
Allein für die Energiekosten ist für die 78 sächsischen Krankenhäuser in den gegenwärtigen Budgets ein Betrag in Höhe von ca. 90 Mio. € auf Preisbasis 2020/2021 sowie in den 45 thüringischen Krankenhäusern ein Betrag in Höhe von ca. 55 Mio. € berücksichtigt. Damit wird das erforderliche Finanzierungsvolumen bei einer entsprechenden Vervielfachung der Energiekosten deutlich.
Darüber hinaus weisen die Vorstände der beiden Krankenhausgesellschaften darauf hin, dass neben den damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen für alle Krankenhäuser sehr kurzfristig insbesondere Handlungsbedarf für jene Krankenhäuser besteht, deren Lieferverträge demnächst auslaufen und neu zu verhandeln sind. Es bedarf daher zwingend eines auf Bundesebene einzurichtenden Sonderfonds.
Vor diesem Hintergrund haben sich beide Krankenhausverbände sowohl an die jeweiligen Landesgesundheitsministerien als auch das Bundesgesundheitsministerium gewandt und um Unterstützung gebeten.
Die beiden Vorsitzenden der Landeskrankenhausgesellschaften Sachsen und Thüringen, Dr. Sven U. Langner und Dr. Gundula Werner hierzu:
„Die Krankenhäuser erwarten, dass sie unverzüglich einen finanziellen Ausgleich für die nicht beeinflussbaren inflationsbedingten Mehrkosten erhalten. Die Politik muss den Krankenhäusern den Rücken freihalten, damit diese sich auf ihre Kernkompetenzen und ihren Versorgungsauftrag, also die Versorgung der Patientinnen und Patienten, konzentrieren können.“ Wiederholt und mit Nachdruck fordern die thüringischen und sächsischen Krankenhäuser die politischen Verantwortungsträger auf, die erforderlichen kurzfristigen wirkenden und bisher zahlreich kommunizierten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser zu ergreifen.