Erhebliche Zweifel an Aussagekraft der eRezept-Tests
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG VON KBV, KZBV, BAK, BZÄK, DAV und DKG
Mit großer Skepsis sehen die meisten Gesellschafter der gematik deren öffentliche Aussage, dass die bisherige Testphase zur Einführung des Elektronischen Rezepts (eRezept) „erfolgreich“ verlaufen sei. Das Gegenteil ist der Fall: Tatsächlich sind die Tests in der Fokusregion Berlin-Brandenburg nicht aussagekräftig.
In der ursprünglichen Testphase sollten sogenannte Mengengerüste, die als Qualitätskriterien dienen, bis Ende September erreicht werden. Aber selbst nach einer Verlängerung bis Ende November wurden diese noch immer nicht erreicht. So sollten für einen bundesweiten Rollout mindestens 1.000 eRezepte ausgestellt und erfolgreich abgerechnet werden – aktuell sind es lediglich 42. Zudem konnte weder die Anzahl der teilnehmenden Systeme in den Arzt-, Zahnarztpraxen beziehungsweise Apotheken noch die Anzahl der teilnehmenden Krankenkassen im Test erreicht werden. Ein Krankenhaus war an den Tests bisher nicht beteiligt.
Ob alle Anwendungen uneingeschränkt funktionieren, ist aufgrund des niedriger ausgefallenen Testvolumens zweifelhaft und daher noch nicht abschließend zu beurteilen. Täglich werden in Arzt- und Zahnarztpraxen etwa 2 Millionen Rezepte ausgestellt. Fehlerhaft übermittelte eRezepte sind nicht nur eine Belastung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken, sie stellen insbesondere eine Gefährdung der Patientensicherheit dar.
Der durch die Stimmmehrheit des Bundesgesundheitsministeriums herbeigeführte Beschluss der gematik-Gesellschafterversammlung, das eRezept ab dem 1. Dezember 2021 bundesweit in ausgewählten Pilotpraxen und -apotheken der Softwarehersteller zu testen, ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll. Der Gegenvorschlag der Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser sowie Kostenträger, die Beendigung der erfolgreichen Testung an transparente Qualitätskriterien anzubinden, die jeder Anbieter zu erfüllen hat, wurde somit abgelehnt.
An der bundesweit verpflichtenden Einführung zum 1. Januar 2022 für diejenigen, die dazu technisch in der Lage sind, eRezepte zu erstellen beziehungsweise einzulösen, ändert sich nach wie vor nichts. Die Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser appellieren aber dringend an den Gesetzgeber, die Anwendung des eRezeptes erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen.
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DAV:
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Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.