Ab Oktober sind Hausärzte die Hauptakteure des Impfprozesses
Gesundheitsministerin Köpping: »Auch ohne Impfzentren wollen wir die Impfquote deutlich erhöhen«
Nach Schließung der Impfzentren Ende September werden die niedergelassenen Ärzte die Hauptakteure des Impfprozesses in Sachsen. Dies sieht das Impfkonzept vor, das heute vom Kabinett zu Kenntnis genommen wurde. Damit geht die Coronaschutzimpfung nach Schließung der Impfzentren Ende September sukzessive ins medizinische Regelsystem aus Ärzten und Betriebsärzten über, wie dies auch bei anderen Impfungen üblich ist. Zusätzlich bleiben 30 mobile Teams des Deutschen Roten Kreuzes Sachsen bis Endes des Jahres 2021 im Einsatz. Sie bieten weiterhin niederschwellige Impfangebote vor Ort an und unterstützen damit die Landkreise und Kreisfreien Städte vor allem auch in Orten und Regionen mit ärztlicher Unterversorgung. Sollte sich der Bedarf für weitere Impfungen erhöhen, ohne dass dies im Regelsystem abgefangen werden kann, wird eine Anpassung der Anzahl der mobilen Teams erfolgen. Auch in Sachsens Krankenhäusern wird ab dem 1. Oktober verstärkt die Coronaschutzimpfung für die Bevölkerung angeboten. Eine Abfrage des Sozialministeriums ergab, dass etwa 6000 Impfungen pro Woche in den Krankenhäusern vergeben werden können.
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Die Impfkampagne ist weit vorangeschritten. Mehr als die Hälfte der Sachsen sind vollständig geimpft. Doch das genügt noch nicht. Deshalb ist es gut, dass wir künftig mit den niedergelassenen Ärzten, den Krankenhäusern und den mobilen Teams drei Säulen haben, auf denen der Impfprozess verteilt ist. Wir wollen weiterhin möglichst viele noch nicht geimpfte Menschen zu einer Impfung bewegen, um einem erneuten hohen Ansteigen der Inzidenzen und einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken. Zu den noch ausstehenden Erst- und Zweitimpfungen kommen die Auffrischungsimpfung noch dazu. Unser Ziel bleibt die von den Virologen geforderte Herdenimmunität.«
Die seit 1. September laut Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO) möglichen Auffrischungsimpfungen werden zuerst vor allem in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen durchgeführt werden. Hier koordiniert die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen den Einsatz von niedergelassenen Ärzten. Die SIKO empfiehlt eine sogenannte Boosterimpfung zunächst vor allem für Menschen, die älter als 70 Jahre sind oder an bestimmten Grunderkrankungen leiden. Bei ihnen ist eine Auffrischung des Impfschutzes möglich, wenn die Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt