Bundessozialgericht bestätigt elektronische Gesundheitskarte
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es weiterhin nur mit elektronischer Gesundheitskarte (eGK). Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Az.: B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R). Gesetzlich Krankenversicherte könnten von ihren Krankenkassen keinen Berechtigungsnachweis aus Papier („Krankenschein“) statt der Chipkarte verlangen.
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021_02.html
Quelle: Deutsches Ärzteblatt/Bundessozialgericht