Freistaat Sachsen beschließt den Aufbau eines zentralen Reservelagers für Schutzausrüstung
Das Kabinett hat den Aufbau eines zentralen Reservelagers für Schutzausrüstung beschlossen.
Die vorzuhaltende Reserve soll ausreichen, um den vierwöchigen Bedarf in einer schweren Pandemie abzudecken. Sie dient der Versorgung von Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz, sowie der Krankenhäuser, der Gesundheitsämter und der Alten- und Pflegeheime im Freistaat Sachsen und der Bediensteten des Freistaates Sachsen. Die Reserve soll zum Schutz vor Pandemien mit aerogener Übertragung (durch Tröpfchen/Aerosole, wie beim Coronavirus SARS-CoV-2) als auch mit Übertragung durch direkten Kontakt (Schmierinfektion wie bspw. bei Durchfallerkrankungen durch Noroviren, Rotaviren – weiterhin Typhus, etc.) eingesetzt werden. Das Reservelager soll zum Jahreswechsel 2020/2021 arbeitsfähig sein.
Sozialministerin Petra Köpping: »Der Freistaat hat seine Hausaufgaben gemacht und Konsequenzen aus dem Mangel, der im Frühjahr beim Thema Schutzausrüstung herrschte, gezogen. Ich bin überzeugt davon, dass die Einlagerung und Verteilung von Schutzausrüstung mit einem zentralen Reservelager effizienter ablaufen wird. Dies ist auch ein wichtiges und klares Zeichen an die davon besonders betroffenen Einrichtungen, die sich auch bei uns gemeldet hatten. Wir wissen nicht, was im Rahmen der Pandemie noch auf uns zu kommt. Umso wichtiger ist es daher, gut gerüstet zu sein.«
Derzeit werden die Schutzmaterialien bei einem Logistikdienstleister in Leipzig gelagert.
Quelle: Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt