Regeln zur Notfallversorgung sind Affront gegen Krankenhäuser
Berlin, 29. Oktober 2020 – Der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung enthält Festlegungen zu den ambulanten Notfallleistungen der Krankenhäuser, die für die Krankenhäuser in Deutschland eine Provokation darstellen. Vorgesehen ist ein gesetzlicher Auftrag an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Krankenhäusern Vorgaben zur Bewertung der Dringlichkeit von Behandlungsnotwendigkeiten und Vorgaben zu den Qualitätsanforderungen an das Personal zu machen. „Damit wird der Organisation der niedergelassenen Ärzte die Kompetenz den unter medizinisch fachlicher Leitung stehende Notfallambulanzen der Krankenhäuser Vorgaben zu machen. Diese Kompetenz ist im KV-System schlichtweg nicht vorhanden“ erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Dies ist nach dem gescheiterten Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung ein erneuter Versuch, dem KV-System medizinisch fachliche Zuständigkeiten im Kernbereich der medizinischen Versorgung der Krankenhäuser zuzuordnen. „Wir hatten dieses Ansinnen, das seinerzeit über die integrierten Notfallzentren formuliert wurde, als Affront zurückgewiesen und tun dies jetzt auch wieder“, so Baum. Die Provokation wirkt umso schwerer, als gerade in diesen Tagen mehr als deutlich wird, dass die unter fachmedizinischer Verantwortung der Krankenhäuser zu erbringenden Notfallleistungen in immer größerem Umfang erbracht werden müssen, weil das KV-System nicht in der Lage ist, dies über niedergelassene Ärzte abzusichern. Die Tatsache, dass die geplanten gesetzlichen Vorgaben nur für die medizinisch geleiteten Ambulanzen der Krankenhäuser und nicht einmal für die der Vertragsärzte gelten sollen, macht diese Initiative aus dem BMG in besonderer Weise unverständlich.