Sachgerechte Festsetzung der Kosten für Tests ermöglicht Umsetzung der Corona-Strategie
DKG zum Beschluss der Schiedsstelle zum Zusatzentgelt Test
Mit der Entscheidung der Schiedsstelle zum Zusatzentgelt für Corona-Tests wird ein wesentlicher Baustein der Corona-Präventionsstrategie der Bundesregierung im Bereich der stationären Versorgung umsetzbar gemacht. „Dazu gehört, dass die Krankenhäuser alle Patienten, insbesondere Neuaufnahmen und Entlassungen in Anschlussversorgungen, testen können. Die damit verbundenen Mehraufwendungen dienen der Patientensicherheit und sind deshalb gut angelegt“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Für Patienten, die in der Zeit vom 14. Mai bis 15. Juni aufgenommen wurden, beträgt das Zusatzentgelt 63 Euro. Dieses setzt sich aus 52,50 Euro Laborkosten, 10 Euro Personalkosten und 0,50 Euro Sachkosten zusammen. Damit hat sich die Schiedsstelle an den tatsächlichen Kosten, die die Kliniken zu zahlen haben, orientiert.
Ab Mitte Juni wird das Zusatzentgelt auf 52 Euro abgesenkt. Mit dieser Vergütungsreduzierung ist die Erwartung verbunden, dass die Laborkosten sinken. „Wir wollen, dass die steigenden Testzahlen zu Preissenkungen und Ressourcenschonungen für das Gesundheitswesen führen. Deshalb hat die DKG diesem Vorschlag der Unabhängigen zugestimmt“, so Baum.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. vom 08.06.2020