Geordnete Umgestaltung der Krankenhauslandschaft oder unkontrolliertes Kliniksterben
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, erklärt zu den heute stattfindenden finalen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform:
„Beide Seiten stehen in der Verantwortung durch ihre heutigen Beschlüsse für eine geordnete Neugestaltung der Krankenhauslandschaft zu sorgen. Es darf in den kommenden Monaten und Jahren kein unkontrolliertes Kliniksterben geben, das zu Wartelisten und Versorgungsengpässen führt. Dort wo Krankenhaustandorte wegfallen oder umgestaltet werden sollen, muss die Politik die Bevölkerung von Anfang an mitnehmen und konkret und transparent erläutern, wie die Gesundheitsversorgung in Zukunft sichergestellt wird. Deshalb ist es wichtig, dass sich Bund und Länder heute nicht nur über die allgemeinen Grundstrukturen einer zukünftigen Krankenhauslandschaft verständigen, sondern auch ganz konkret festlegen, wie der Transformationsprozess zu dieser neuen Wirklichkeit erfolgen soll. Deshalb brauchen wir Klarheit über das Investitionsvolumen das Bund und Länder für den Umbau der Krankenhauslandschaft einplanen. Dort wo Krankenhausstandorte geschlossen werden sollen, muss an anderer Stelle erweitert oder neu gebaut werden. Wenn wir heute keine Beschlüsse zu diesen notwendigen Zukunftsinvestitionen erhalten, sind alle politischen Botschaften zur schönen neuen Klinikwelt Makulatur.
Das Gleiche gilt für den bisher fehlenden Inflationsausgleich. Auch dazu muss die Bund-Länder Runde heute konkrete Beschlüsse fassen. Vor allem die Krankenhäuser in den ländlichen Räumen sind aktuell von der Schließung aufgrund nicht refinanzierter Kostensteigerungen bedroht. Zurzeit müssen die Krankenhäuser jeden Monat 500 Millionen Euro neue Schulden machen, um Löhne und Rechnungen zu bezahlen. Wenn Bund und Länder die Lücke zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Krankenhäuser nicht schließen, werden sie gemeinsam den Bürgerinnen und Bürgern erklären müssen, weshalb sie durch ihr Nichtstun ein unkontrolliertes Kliniksterben zugelassen haben.“
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.