Gas- und Strompreisbremse wichtiger erster Schritt
DKG zum Beschluss des Gaspreisbremsengesetzes im Bundestag
Die heute im Bundestag beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kliniken von den gestiegenen Energiepreisen helfen zwar kurzfristig, das wirkliche Problem der Inflation lösen sie aber nicht. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt grundsätzlich, dass die Politik mit dem Härtefallfonds und der Preisbremse Mechanismen schafft, die die gestiegenen Energiepreise für die Krankenhäuser zu einem großen Teil ausgleichen, soweit es sich um Gas, Strom und Fernwärme handelt. Die dafür im Härtefallfonds vorgesehenen 4,5 Milliarden Euro werden nach den Berechnungen der DKG voraussichtlich aber nur im Umfang von 3 Milliarden Euro abgerufen werden, weil andere Energieträger und indirekte Kostensteigerungen infolge der gestiegenen Energiepreise damit nicht refinanziert werden dürfen. „Wir haben auf diesen Umstand wiederholt hingewiesen und deshalb dringend empfohlen, eine andere Verteilung der 6 Milliarden-Euro-Hilfen vorzunehmen. Völlig ungelöst bleibt das größte wirtschaftliche Problem der Krankenhäuser: die jenseits der Energiekosten liegende allgemeine Kostensteigerung von zehn Prozent. Sie wird durch die gesetzlich festgelegten Steigerungen der Fallpauschalen von nur rund 2 Prozent nicht refinanziert. Inflationsbedingt entstehen so nicht refinanzierte Kostensteigerungen von fünf Milliarden Euro im Jahr 2022. Den wirtschaftlichen Druck, der auf den Krankenhäusern lastet, und die daraus resultierenden Insolvenzrisiken kann die Bundesregierung mit den heutigen Beschlüssen deshalb nur partiell reduzieren“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
Diese Maßnahmen können also nur ein erster Schritt sein, um die wirklichen Nöte aufzufangen. „Wir vertrauen hier auf die Aussage des Gesundheitsministers, dass keine Klinik durch die Inflation in die Insolvenz getrieben wird“, so Gaß.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.