Flächendeckende Einführung tagesklinischer Behandlungen ist Schritt in die richtige Richtung
DKG zu den Empfehlungen der Regierungskommission
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die aktuellen Empfehlungen der Regierungskommission zur Krankenhausreform. Die flächendeckende Einführung tagesklinischer Behandlungen in den Krankenhäusern ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die von der Kommission vorgeschlagene Option, bisher vollstationäre Behandlungen ganz oder zeitweise auch tagesklinisch, also ohne Übernachtung in der Klinik zu erbringen, bedeutet mehr Flexibilität in den Behandlungsprozessen der Krankenhäuser und ist ein erster Schritt zur von der DKG geforderten klinisch-ambulanten Versorgung. Sie kommt zudem auch dem Wunsch vieler Patienten nach, die interdisziplinäre und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung tagesklinisch oder ambulant nutzen zu können.
Die DKG versteht diese Empfehlungen deshalb ausdrücklich als ersten Schritt zukünftiger Regelungen zur ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser, dem weitere folgen müssen. „Für diese weitergehenden Reformschritte müssen jedoch frühzeitig die vorhandenen Vorschläge der verschiedenen Selbstverwaltungspartner berücksichtigt, analysiert und einbezogen werden. Das bisherige Verfahren, dass die Regierungskommission ausschließlich zu Einzelfragen im Rahmen von kurzen Anhörungen Hinweise von den Selbstverwaltungspartnern einsammelt, ist nicht ausreichend für einen umfassenden und konsensorientierten Reformprozess. Insbesondere auch die zukünftige Einbeziehung der Länder mit deren Verantwortung und Zuständigkeit für die Krankenhausplanung ist von essenzieller Bedeutung für das Gelingen einer umfassenden und abgestimmten Reform“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Der jetzt vorgeschlagene erste Schritt bietet die Perspektive, klinische ambulante Behandlungsprozesse zu entwickeln und im Interesse der Patientinnen und Patienten einzusetzen. Mit der Umsetzung dieser Empfehlungen können Krankenhäuser wichtige Praxiserfahrungen sammeln, die sie dann später bei weitergehenden Ambulantisierungsschritten nutzen können. Für die DKG bleibt damit das auch im Koalitionsvertrag formulierte Ziel der Einführung von Hybrid-DRGs zur klinisch-ambulanten Behandlung an den Krankenhäusern im Fokus.
Die in ersten Reaktionen geäußerten Bedenken der Krankenkassen hinsichtlich einer unkontrollierten Leistungsausweitung teilt die DKG nicht, da die Kommission für dieses neue Behandlungsangebot die gleichen Voraussetzungen sieht wie für die vollstationäre Behandlung mit Übernachtung im Krankenhaus. „Unkontrollierte Fallzahlausweitungen und die Leistungsverlagerung bisher außerhalb des Krankenhauses erbrachter ambulanter Leistungen sind auch wegen der unveränderten Prüfungsvorgaben des Medizinischen Dienstes unwahrscheinlich. Krankenhäuser werden auch für diese tagesklinischen Behandlungen bei der medizinischen Notwendigkeit die gleichen Maßstäbe anlegen wie für die bisher vollstationär versorgten Patientinnen und Patienten“, so Gaß.
Tatsächlich ist anders als die Krankenkassen vermuten davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen der Ausgaben der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen sinkt, weil bei tagesklinischen Behandlungen regelhaft Abzüge bei der Abrechnung im Einzelfall von bis zu 30 Prozent vorgesehen sind. Diese Abzüge sind nach den Empfehlungen der Kommission mit rund 140 Euro pro Tag kalkuliert. Aus Sicht der DKG liegen die potentiellen Einspareffekte bei den Krankenhäusern aber deutlich niedriger. „Bei der konkreten Umsetzung muss dieser Betrag überprüft werden, damit diese neue Behandlungsform auch aufwandsgerecht vergütet wird“, betont Gaß.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Vorschläge der Reformkommission zur Verbesserung der Vergütung von mehrstündigen Notfallbehandlungen in den Notaufnahmen. Die Erlöse der Krankenhäuser für diese Patientinnen und Patienten decken seit vielen Jahren den tatsächlichen Behandlungsaufwand in den Notaufnahmen nicht ab. Vielfach müssen sie bei akuten Beschwerden über viele Stunden behandelt und überwacht werden, um so eine stationäre Aufnahme zu vermeiden. Zusammenfassend sind die Empfehlungen zur Behandlung ohne Übernachtung ein Schritt in die richtige Richtung, wir erwarten aber, dass hiermit der Grundstein für eine klinisch-ambulante Behandlung im Krankenhaus gelegt wird und zukünftig engeren Austausch und regelhafte Beteiligung an der Arbeit der Reformkommission“, sagt Gaß.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.