Gemeinsame Pressemitteilung von GKV-Spitzenverband, PKV und DKG
68 Millionen Euro Pauschalzuschlag für 136 Krankenhäuser im ländlichen Raum
Um die stationäre Versorgung im ländlichen Raum zu fördern, erhalten auch im kommenden Jahr 136 bedarfsnotwendige Krankenhäuser eine pauschale Förderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Insgesamt 67,6 Millionen Euro beträgt der Pauschalzuschlag, der zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung fließt. Gesetzlich vorgegeben sind je Haus zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der vorgehaltenen anspruchsberechtigten Fachabteilungen. Im Jahr 2023 erhalten 94 Häuser 400.000 Euro, 18 Häuser 600.000 Euro und 24 Häuser 800.000 Euro. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Pauschalzuschlag von 400.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu.
Um diesen Pauschalzuschlag zu erhalten, müssen Krankenhäuser die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Berücksichtigt werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten und ab dem 19. Mai 2023 zusätzlich die Stufe der Basisnotfallversorgung gemäß den Notfallstufen-Regelungen des G-BAs vorweisen können. Weiterhin kommen Krankenhäuser in Betracht, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten, sowie Krankenhausstandorte mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin. Der Zuschlag für diese bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wird auch ausgezahlt, wenn die entsprechenden Häuser kein Defizit haben.
„Wir wollen, dass die Menschen überall im Land eine flächendeckende Grundversorgung im Krankenhaus erhalten. Das gilt natürlich auch für unsere kleinen Patientinnen und Patienten. Deshalb fördern die gesetzlichen Krankenkassen seit dem letzten Jahr insbesondere die Kinderkrankenhäuser durch einen Pauschalzuschlag. Gezielte Förderung muss da stattfinden, wo sie gebraucht wird, nämlich bei bedarfsnotwendigen Landkrankenhäusern“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand GKV-Spitzenverband.
„Krankenhäuser leisten in ländlichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Aufgrund geringer Bevölkerungsdichte und geringen Fallzahlen können sich die Krankenhäuser nicht immer kostendeckend finanzieren. Es ist daher sinnvoll, die Grundversorgung, Geburtshilfe und pädiatrische Versorgung mit zusätzlicher Förderung sicherzustellen. Deshalb können die Sicherstellungszuschläge ein wichtiges Mittel sein, um die notwendige Versorgung zu sichern“, so der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.
„Die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung der Bevölkerung ist ein wichtiger Aspekt der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die PKV setzt sich für die Bewahrung und Fortentwicklung einer gleichwertigen Krankenhausstruktur im Bundesgebiet ein, bei der auch für die Bevölkerung im ländlichen Raum die Erreichbarkeit von Krankenhäusern gewährleistet ist. Hierbei ist uns auch die Sicherstellung der spezifischen Anforderungen von Krankenhäusern bzw. Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin ein wichtiges Anliegen“, so Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes.
Die Liste aller Kliniken, die den Sicherstellungszuschlag erhalten, finden Sie auf den Internetseiten vom GKV-Spitzenverband und der DKG.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.