Notfallversorgung funktioniert nur mit Kooperation
DKG zur Reform der Notfallversorgung –
Die Reform der ambulanten Notfallversorgung muss für die zukünftige Koalition eines der ersten wichtigen Handlungsfelder sein. Grundlage der Reform muss sein, dass die Notfallversorgung nur in enger, gleichberechtigter Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten gelingen kann. „Wir benötigen Kooperationen, die sich an regionalen Bedürfnissen und Möglichkeiten ausrichten. Im Vorfeld einer Reform benötigen wir aber auch eine ehrliche Analyse des Status quo“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Deshalb hat das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) das Leistungsgeschehen umfangreich analysiert. Untersucht wurde, wie die Versorgung organisiert ist, aber auch, wie sich Öffnungszeiten der Arztpraxen auf die Verteilung von Notfällen auswirken. Es ging grundsätzlich darum, die Situation der ambulanten Notfallversorgung empirisch aufzuarbeiten. Zudem hat das DKI die Versorgung in strukturschwachen Gebieten und vor allem die Stadt-Land-Unterschiede untersucht. „Wir erkennen eindeutig, dass alleine die Vertragsärzte im Rahmen des ambulanten Notdienstes die flächendeckende Notfallversorgung nicht sicherstellen können. Die Krankenhäuser versorgen seit Jahren mehr als die Hälfte der ambulanten Notfälle. So entfielen im Jahr 2018 von den 19,7 Millionen Notfällen 10,4 Millionen (53 Prozent) auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser und 9,3 Millionen (47 Prozent) auf den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieser Anteil der ambulanten Notfälle in den Notaufnahmen der Krankenhäuser ist seit 2013 konstant“, sagte Gaß.
Gleichzeitig verdeutlicht das Gutachten aber auch, dass stationärer und ambulanter Bereich in vielen Regionen erfolgreich kooperieren. Probleme ergeben sich meist dort, wo rechtliche Rahmenbedingungen die Kooperation und das verstärkte Engagement von Krankenhäusern unterbinden. „Wir brauchen eine Reform, die an diesen rechtlichen Sollbruchstellen ansetzt und vorhandene Kooperation stärkt. Wir werden nur gemeinsam die Patientinnen und Patienten flächendeckend und rund um die Uhr in gewohnter hoher Qualität im Notfall versorgen können“, so Gaß.
Die Präferenzen der Patienten für eine multidisziplinäre Behandlung in dringlichen Fällen an einem Ort, der garantiert für die Behandlung zur Verfügung steht, sind wissenschaftlich unumstritten, werden aber teilweise sowohl politisch als auch wissenschaftlich als Fehlinanspruchnahme ausgelegt.
„Die Krankenhäuser belastet die ambulante Notfallbehandlung in den Notaufnahmen nicht nur personell und organisatorisch. Es sind vor allem ökonomische Probleme, vor denen die Kliniken stehen. Eine weiterhin auf dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab basierende Kalkulation kann die Refinanzierung der Kosten von Bereitschaftsdienstpraxen bzw. Notaufnahmen der Krankenhäuser nicht sichern, ist diese doch auf die vertragsärztlichen Praxen ausgerichtet. Auch hier muss die Reform ansetzen“, so Gaß.
Das gesamte Gutachten findet sich unter:
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.