DKG stellt Positionen zur neuen Legislaturperiode vor
FAIR diskutieren, entscheiden, handeln – Kurswechsel gefordert
Die Corona-Pandemie macht jeden Tag deutlich, welchen Stellenwert Krankenhäuser haben und wie wichtig eine hochwertige und flächendeckende Versorgung durch die Kliniken ist. Zugleich erkennen wir aber auch den dringenden Reformbedarf, der sich über viele Jahre hinweg aufgestaut hat. In einem Positionspapier für die nächste Legislaturperiode hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wichtige Reformbausteine formuliert. „Es ist unser Ziel, mit diesem Positionspapier einen maßgeblichen Beitrag zu den Diskussionen für die Weiterentwicklung des stationären Bereichs, aber auch der gesamten Gesundheitsversorgung in Deutschland zu leisten. Wir brauchen ordnungspolitische Weichenstellungen für eine moderne medizinische und pflegerische Versorgung. Denn wie bedeutend die gesundheitliche Daseinsvorsorge ist, war den Menschen wohl noch nie so bewusst, wie in den vergangenen Monaten“, so der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
Für die Krankenhäuser steht fest, dass der kalte Strukturwandel der vergangenen Jahre ein Ende haben muss. Bund und Länder müssen ihre politische Verantwortung für die geordnete Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen aktiv wahrnehmen. Im Dialog mit den für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländern wollen wir die Krankenhausstrukturen in den Regionen bedarfsgerecht und damit auch sektorübergreifend weiterentwickeln. Regionale Versorgungsnetzwerke, in denen die Krankenhäuser über Versorgungsstufen hinweg partnerschaftlich zusammenarbeiten, sichern qualitativ hochwertig und wohnortnah die Patientenbehandlung. Krankenhäuser werden dabei regelhaft zu Standorten akutstationärer und stationsersetzender Leistungserbringung, die auch komplexe ambulante Behandlungen umfasst. „Wir müssen gerade im ländlichen Raum ambulante und stationäre Versorgung zusammendenken und zusammenführen. Nur so werden wir dem zunehmenden Ärztemangel im niedergelassenen Bereich entgegenwirken können. Vor dem Anspruch, gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu garantieren, ist dies zur Sicherung der Daseinsvorsorge in der Gesundheitsversorgung unerlässlich“, erklärte Gaß.
Für die Krankenhäuser steht außer Frage, dass ein Fokus der Krankenhauspolitik auf der Bekämpfung des Fachkräftemangels liegen muss. „Die Pandemie hat deutlich aufgezeigt, dass das Nadelöhr immer das Personal ist und ohne Personal nichts geht. Wir brauchen eine bedarfsgerechte Personalausstattung und attraktive Arbeitsplätze. Die Personalgewinnung, auch im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen, wird im Vordergrund stehen“, so Gaß. Dazu braucht es ein attraktives und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld und gute Karrierechancen. „Wir müssen unser Personal von Bürokratie entlasten und damit Zeit für die Patientenversorgung gewinnen. Zudem muss es Krankenhäusern möglich sein, Personal flexibel einzusetzen. Gleichzeitig müssen die Beschäftigten sicher sein, dass sie über eine ausreichende und bedarfsgerechte Zahl von Kolleginnen und Kollegen verfügen. Und nicht zuletzt brauchen wir eine auskömmliche, wettbewerbsgerechte Bezahlung des Personals. Das muss schon während der Ausbildung der Fall sein. Dazu müssen aber auch die Finanzmittel den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden, das heißt, die Tarife in allen Berufsgruppen müssen vollständig refinanziert werden“, erklärt der Vorstandsvorsitzende.
Maßgeblich wird sein, dass die Finanzierung der Krankenhäuser auf sichere Füße gestellt wird. Dazu braucht es eine auskömmliche Investitionsfinanzierung und Anpassungen im DRG-System. Der kalte Strukturwandel und die damit verbundenen Insolvenzen haben gezeigt, dass das aktuelle Finanzierungssystem seiner Aufgabe nicht mehr gerecht wird, die gesundheitliche Daseinsvorsorge zu sichern. Bei der Investitionsfinanzierung müssen die Länder ihren Aufgaben endlich nachkommen. Gleichzeitig sollte der Bund durch Sonderprogramme die Investitionskostenfinanzierung unterstützen. Ein zukunftsfähiges Vergütungssystem muss die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Versorgungsangeboten stärker als bisher berücksichtigen. Mit der Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen wurde die Pflegefinanzierung vom Spardruck, der auf den Kliniken lastet, ausgenommen. In einem nächsten Schritt wollen wir die Vorhaltekostenproblematik des Fallpauschalensystems angehen. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Regionen, spezielle Leistungsangebote mit überregionaler Bedeutung, die Vorhaltung von Notfallversorgung und die infolge der Corona-Pandemie zu diskutierende Frage von „Reservekapazitäten“. Die ambulanten Leistungen der Krankenhäuser, insbesondere das ambulante Operieren, müssen entsprechend ihrer Komplexität und den dahinter liegenden Kostenstrukturen vergütet werden.
Unabdingbar ist es, auf zukünftige Pandemien vorbereitet zu sein. „Wir appellieren deshalb an den Gesetzgeber, zeitnah wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Darunter fallen Landesreserven für Schutzausrüstung genauso wie ein aktueller erregerunabhängiger Landes-Pandemieplan unter Beteiligung der Krankenhäuser“, so Gaß.
Das gesamte Positionspapier enthält viele weitere Vorschläge, von der Digitalisierung über die Entbürokratisierung bis hin zur Qualitätssicherung.
Zusammenfassend brauchen die Krankenhäuser:
• weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten
• bessere Rahmenbedingungen für attraktive Arbeitsplätze
• Qualitätssicherungsmaßnahmen, die den Patientinnen und Patienten dienen
• verlässliche Rahmenbedingungen für die Erbringung ambulanter Leistungen
• Vergütungssysteme, die die stationäre und ambulante Krankenhausversorgung umfassen
• eine gesicherte Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen
• eine nachhaltige Investitionsfinanzierung
• eine beschleunigte Digitalisierung
Die DKG-Positionen für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags sind als Anlage beigefügt.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.