Corona-Prämie ist eine Anerkennung der Arbeit
DKG zum Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
Mit dem heute im Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen wurde auch die erneute Corona- Prämie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krankenhäusern verankert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass damit der besonderen Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere während der zweiten und dritten Welle der Corona-Pandemie Rechnung getragen wird. „Die Mitarbeitenden haben seit nunmehr einem Jahr Außergewöhnliches geleistet und waren extremen Belastungen ausgesetzt. Deshalb ist die finanzielle Anerkennung in der Gesamthöhe von rund 450 Millionen Euro sinnvoll und richtig. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Regelung analog zur Altenpflege erfolgt wäre. Dann hätten alle Pflegekräfte in allen Krankenhäusern an einer Prämie partizipiert. Gut ist, dass wir auch andere Berufsgruppen wie beispielsweise Reinigungskräfte einbinden können, denn wir haben immer gesagt, dass Krankenhausarbeit Teamarbeit ist“, so der designierte Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.