Krankenhäuser begrüßen Stärkung der Pflegeberufe und die frühzeitige Einbindung der DKG
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den vorliegenden Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehem. Pflegekompetenzgesetz) als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. Die vorgesehene Erweiterung pflegerischer Befugnisse um eigenverantwortliche heilkundliche Tätigkeiten ist eine zentrale Maßnahme zur Sicherung der Gesundheitsversorgung und zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs.
Mit rund 528.000 Pflegefachpersonen in Krankenhäusern bildet die Pflege die größte Berufsgruppe im stationären Sektor. Der demografische Wandel und der steigende Versorgungsbedarf erhöhen den Druck auf das Gesundheitssystem erheblich. Bereits heute kämpfen 72 Prozent der Kliniken mit unbesetzten Stellen in der Pflege. Es ist dringend notwendig, die Kompetenzen der Fachkräfte optimal zu nutzen und stärker in die Versorgung einzubinden. Nur so kann auch künftig eine qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung gewährleistet werden.
„Die Erweiterung der Befugnisse und der Verantwortung – sowohl in der stationären Krankenhausversorgung als auch im vertragsärztlichen Bereich – kann die Attraktivität des Pflegeberufs deutlich steigern und somit einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten“, erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Prof. Dr. Henriette Neumeyer.
Die Krankenhäuser begrüßen daher, dass nun gesetzlich geregelt werden soll, welche heilkundlichen Leistungen der ärztlichen Behandlung künftig von Pflegefachpersonen im Krankenhaus eigenverantwortlich übernommen werden können. Dies stellt eine klare Verbesserung im Vergleich zum Entwurf der letzten Bundesregierung dar.
Die Krankenhäuser begrüßen ausdrücklich, dass die DKG an der Erarbeitung des Katalogs an heilkundlichen Leistungen im vertragsärztlichen Bereich beteiligt werden soll. Die Festlegung dieser Leistungen hat direkte Auswirkungen auf die Praxis im Krankenhaus, weshalb das Stellungnahmerecht der DKG gesetzlich vorgesehen wird.
„Kritisch sehen die Krankenhäuser die vorgesehene verbindliche Vereinbarung von Rahmenvorgaben zur interprofessionellen Zusammenarbeit auch für den Krankenhausbereich. Während solche Regelungen im vertragsärztlichen Bereich sinnvoll sein können, ist die Zusammenarbeit zwischen Pflegefachpersonen und Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern bereits gelebte Realität. Hier bedarf es keiner zusätzlichen, zentral vorgeschriebenen Regelungen auf Selbstverwaltungsebene“, so Neumeyer.
Auch die geplante Evaluation der neuen pflegerischen Aufgaben muss kritisch betrachtet werden. So ist es nicht die originäre Aufgabe der Selbstverwaltung die Entwicklungen des Berufsbilds der Pflege zu bewerten bzw. zu evaluieren. Damit übersteigt der Umfang der geplanten Evaluation im Krankenhausbereich auch deutlich den des vertragsärztlichen Bereichs. Die Krankenhäuser unterliegen bereits heute umfangreichen und aufwendigen Qualitätssicherungsverfahren – deutlich umfassender als in anderen Versorgungsbereichen. Zusätzliche Evaluationen oder Nachweispflichten würden lediglich die Bürokratie erhöhen, ohne spürbaren Mehrwert für die Versorgungsqualität zu schaffen.
„Wir fordern eine bürokratiearme Umsetzung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ohne zusätzliche Dokumentations- oder Nachweispflichten. Der Kabinettsentwurf enthält allerdings keinerlei konkrete Vorschläge für eine Bürokratieentlastung im Krankenhausbereich. Die DKG hat hierzu entsprechende Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt, wie die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen mit der Einführung der PPR 2.0. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, sagt Neumeyer.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.