Neue Regierung muss die Krankenhausreform umgehend korrigieren – KGS

Neue Regierung muss die Krankenhausreform umgehend korrigieren

Neue Regierung muss die Krankenhausreform umgehend korrigieren

Zum Beschluss des Bundesrats, dem Krankenhausreform-Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zuzustimmen, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß:

„Mit ihrem Beschluss haben die Bundesländer die letzte Chance auf eine gute parteiübergreifend konsentierte Krankenhausreform in dieser Legislaturperiode verpasst. Wir haben nun ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das das Gegenteil von dem bewirken wird, was sein sperriger Name verspricht. Versorgung wird sich in Deutschland nicht verbessern, sondern vielfach verschlechtern und in einigen Regionen sogar ganz wegbrechen. Der politische Streit um den richtigen Weg wird bis weit in das kommende Jahr weitergehen. Mit diesem Beschluss ist praktisch nichts gewonnen, die wirtschaftliche Notlage und die Unsicherheit für die Kliniken bleibt bestehen.

Die formulierten politischen Ziele der Reform werden mit diesem Gesetz eklatant verfehlt. Statt einer „Entökonomisierung“ erleben die Krankenhäuser durch die verfehlte Politik von Karl Lauterbach schon heute den härtesten ökonomischen Druck seit Jahrzehnten. Viele Krankenhäuser stehen am Rand der Insolvenz und werden durch das KHVVG keine spürbare Entlastung erfahren. Die Krankenhausschließungen, die nun unweigerlich sehr schnell auf uns zukommen werden, sind die Pleiten des Ministers und der gescheiterten Bundesregierung. Aber auch die Länder, die sich im Bundesrat letztlich nicht mehr für eine schnelle Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Kliniken eingesetzt haben, tragen dafür die Verantwortung.

Anstelle der versprochenen „Versorgungsverbesserung“ werden die Bürgerinnen und Bürger erleben, dass notwendige Versorgungsangebote auch bei Notfällen in ihren Heimatregionen wegbrechen. Wartelisten, weite Wege und andauernde Verunsicherung sind die Folge. Eine Verbesserung der Versorgung werden die Bürgerinnen und Bürger auf Jahre hinaus nicht erleben. Auch dafür tragen der Minister und die ihn aus parteipolitischen Gründen stützenden Bundesländer die Verantwortung.

Komplett gescheitert ist das Ziel der „Entbürokratisierung“. Tatsächlich stand es aber auch nie auf der Agenda von Karl Lauterbach, der sich in seiner gesamten Amtszeit beharrlich geweigert hat, eigene Beiträge zu den ressortübergreifenden Gesetzen des Justizministers zu leisten. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern ächzen schon heute unter der Bürokratielast, mit dem KHVVG wird es jetzt noch viel schlimmer werden. Dieses Gesetz atmet den Geist kleinteiliger Regulierung, Bevormundung und Kontrolle anstelle einer dringend notwendigen Vertrauenskultur, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kliniken mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten ermöglicht.

Zahlreiche Studien und Experten belegen: Die Vorhaltefinanzierung des Ministers sichert kein einziges Krankenhaus im ländlichen Raum und wird keine einzige Insolvenz vermeiden. Den dürftigen finanziellen Verbesserungen stehen erhebliche Erlöseinbußen und Kostensteigerungen gegenüber, es wird sich deshalb im Saldo für die allermeisten Kliniken nichts verbessern.

Die als Rettung angekündigten Vorhaltepauschalen werden bei kleinen aber auch mittelgroßen Kliniken nicht zur Existenzsicherung führen und diese nicht aus der Fallzahlenabhängigkeit befreien. Für große Zentren und Maximalversorger wird die Aufnahme zusätzlicher Patientinnen und Patienten durch die Fehlsteuerung der Vorhaltefinanzierung zum Verlustgeschäft.

Die neue Bundesregierung braucht auch einen radikalen Neustart im Gesundheitsressort, um dieses untaugliche Reformgesetz umgehend zu Beginn der Legislaturperiode nachbessern zu können. Karl Lauterbach selbst hat immer wieder betont, keine Kompromisse und Nachbesserungen bei seinem Gesetz machen zu wollen. Er steht deshalb für die notwendigen Veränderungen nach der Bundestagswahl wohl auch nicht mehr zur Verfügung. In einem 100-Tage-Sofortprogramm muss auch die auskömmliche Überbrückungsfinanzierung für die Kliniken gesichert werden, bis die Strukturwirkungen der Reform greifen können. Ändern muss sich in der neuen Legislaturperiode auch das Miteinander zwischen dem Ministerium und der Selbstverwaltung, dazu besteht großes Einvernehmen auch zwischen den Vertretern der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und der DKG. Das konsequente Ausgrenzen derjenigen, die die Patientenversorgung organisieren durch den Minister passt nicht zu den großen Herausforderungen, die vor uns liegen. Diese lasse sich nur gemeinsam und in einer vertrauensvollen Atmosphäre angehen.

Auch in der heutigen Bundesratsdebatte hat sich der Minister erneut als Brückenbauer bei dieser großen Sozialreform disqualifiziert, indem er wieder mit der angeblich schlechten Krankenhausversorgung die vergleichsweise geringe Lebenserwartung in Deutschland zu begründen versuchte, um damit die Kritiker an seinem Gesetz zu diskreditieren. Tatsächlich hätte Karl Lauterbach viel Gutes bewirken können, wenn er sich schon zu Beginn seiner Amtszeit um die Prävention vermeidbarer Krankheiten gekümmert hätte, statt viel Zeit mit der Legalisierung von Cannabis zu verplempern. Im internationalen Vergleich sind jährlich Hunderttausende verlorener Lebensjahre in Deutschland aufgrund mangelhafter Prävention zu beklagen. Hier ist der Gesundheitsminister seiner Verantwortung nicht gerecht geworden.

In einer neuen Regierung wird vor allem die CDU Verantwortung zeigen müssen, haben sich doch ihre Vertreterinnen und Vertreter aus der Opposition heraus und in ihrem Initiativantrag im Bundestag besonders deutlich gegen die vielen Schwachstellen aus Lauterbachs Reformgesetz gestellt. Als Sofortmaßnahmen für ein besseres Gesetz bleiben für die Krankenhäuser drei Kernpunkte bestehen: Umsetzung der Leistungsgruppen-Planung nach dem nordrhein-westfälischen Modell, Ausweitung bereits vorhandener Instrumente zur Strukturkostenfinanzierung statt der völlig untauglichen Vorhaltepauschalen des Ministers und konsequente und kurzfristige Entbürokratisierung im Krankenhaus. So können wir bereits zu Beginn der neuen Legislaturperiode zu einer funktionierenden Reform kommen, die die Versorgung im Sinn der Patientinnen und Patienten sichert und verbessert.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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