Notwendiger Schritt, aber die grundlegenden Probleme bleiben ungelöst
Anlässlich der gestrigen 1. Lesung des Erdgas-Wärme-Preisbremsen- und Strompreisbremsengesetzes im Deutschen Bundestag begrüßt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) grundsätzlich die Maßnahme einen Teil der zugesicherten Milliardenhilfen für die Krankenhäuser zum Ausgleich der Inflationsbelastung als pauschale Mittel vorzusehen. Eine nachhaltige Wirtschafts- und Investitionsplanung der Kliniken bleibt aber dennoch fast unmöglich. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß:
„Die Krankenhäuser leiden seit Jahren unter einer strukturellen Unterfinanzierung bei ihren Betriebskosten und den Investitionen. Aktuell extreme Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen und eine fehlende Refinanzierung der Inflation stellen die Krankenhäuser vor ein schier unlösbares Problem. Dass jetzt weitere 2,5 Milliarden Euro als pauschale Energiehilfen ausgezahlt werden sollen, ist ein dringend notwendiger Schritt. Aus diesem Anlass haben wir die seit Ende März auf der Website der DKG laufende Defizit-Uhr aktualisiert, die Tag für Tag die stetig wachsende Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben aller Krankenhäuser in Deutschland anzeigt. Fakt ist aber auch, dass auch diese 2,5 Milliarden Hilfe den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser nicht nachhaltig verringert. Denn selbst unter Berücksichtigung der vorgesehenen Energiehilfen werden alle Krankenhäuser bis Ende 2023 ein inflationsbedingtes Defizit von rund 10 Milliarden Euro aufweisen. Deshalb sind Bund und Länder weiterhin gemeinsam in der Pflicht, für einen nachhaltigen Inflationsausgleich sowie einen Ausgleich von Kostensteigerungen im Bereich der Tarifverträge zu sorgen, um die Insolvenzgefahr zu bangen und die Finanzierung der Krankenhäuser langfristig zu sichern. Anderenfalls setzt sich der kalte Strukturwandel auf Kosten der Mitarbeitenden in unseren Häusern ungebremst fort und gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten.“
Das aktuelle Defizit aller Krankenhäuser in Deutschland finden Sie unter www.dkgev.de.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.