Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkatalog 2023 für Psychiatrie und Psychosomatik – KGS

Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkatalog 2023 für Psychiatrie und Psychosomatik

Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkatalog 2023 für Psychiatrie und Psychosomatik

GKV-Spitzenverband, PKV und DKG vereinbaren PEPP-Katalog

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2023 den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2023) vereinbart.

Der PEPP-Entgeltkatalog 2023 wurde auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wie bereits im Vorjahr weitestgehend fortgeschrieben. Neben der Umsetzung punktueller klassifikatorischer Anpassungen wurden die dem aktuellen Katalog zugrundeliegenden Kostenwerte der einzelnen PEPP übernommen. Im Ergebnis haben sich die Bewertungsrelationen der tagesbezogenen Pauschalen geringfügig geändert. In Teilbereichen war die Datengrundlage aus dem Jahr 2021 jedoch ausreichend belastbar, so dass die ergänzenden Tagesentgelte und die bewerteten Zusatzentgelte auf der aktuellen Datenlage neu kalkuliert werden konnten. Eine grundlegende Anpassung der Kalkulationsmethodik zum Ausgleich der Corona-Effekte wie beim DRG-Fallpauschalenkatalog für die Somatik war nicht erforderlich. Gleichzeitig wurden mit der Vereinbarung zum PEPP-System (PEPPV) die Abrechnungsbestimmungen für 2023 sowie die dazugehörigen Kodierrichtlinien für 2023 (DKR-Psych) beschlossen.

Der PEPP-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Kostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.
 

Hintergrund

Der PEPP-Entgeltkatalog ist ein Bestandteil eines leistungsorientierten, pauschalierenden Vergütungssystems, das über Relativgewichte und einen krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung nicht fallbezogen, sondern tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Der Katalog ist abrufbar unter www.g-drg.de

Pressekontakt

GKV-Spitzenverband 

Janka Hegemeister; Telefon: 030 206 288 4201

presse@gkv-spitzenverband.de

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Joachim Odenbach; Telefon: 030 398 01 1020

pressestelle@dkgev.de

Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Stefan Reker; Telefon: 030 204 589 44

presse@pkv.de

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

Share this post